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   VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16   

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https://dejure.org/2016,54355
VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16 (https://dejure.org/2016,54355)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.12.2016 - 1 VK 51/16 (https://dejure.org/2016,54355)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Dezember 2016 - 1 VK 51/16 (https://dejure.org/2016,54355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Ausgestaltung des elektronischen Zugangs bei einer E-Vergabe; Oberflächenabdichtung eines Müllabladeplatzes

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    An E-Vergabe muss man auch ohne IT-Abteilung teilnehmen können!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    EVergabe: Auftraggeber ist für den Zugang zur E-Vergabe-Plattform verantwortlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    An E-Vergabe muss man auch ohne IT-Abteilung teilnehmen können! (VPR 2017, 49)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Die Frage, ob die Hinzuziehung notwendig war, ist auf Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles ex- ante zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rn. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14).

    Zu berücksichtigen ist, dass sich der Auftraggeber in seinem Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, gegebenenfalls entgeltlich beraten lassen darf (OLG Karlsruhe Beschluss vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14; OLG Karlsruhe Beschluss vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Zu berücksichtigen ist, dass sich der Auftraggeber in seinem Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, gegebenenfalls entgeltlich beraten lassen darf (OLG Karlsruhe Beschluss vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14; OLG Karlsruhe Beschluss vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rn. 4).
  • VK Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 1 VK 35/09

    Zugang von Willenserklärungen bei Empfangsboten

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Auch die weiteren Entscheidungen anderer Vergabekammern, auf die sich die Antragstellerin bezieht, stehen einer Berücksichtigung des Angebots der Beigeladenen nicht entgegen: Der Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 07.08.2009 (1 VK 35/09) befasst sich wie die Entscheidung des OLG Koblenz mit einem Fall, indem ein schriftliches Angebot vor Fristablauf an einer von mehreren Einrichtungen - Warenannahme - der Vergabestelle eingegangen ist und erst nach Fristablauf zu Händen des Verhandlungsleiters gelangte.
  • VK Sachsen, 29.12.2004 - 1/SVK/123-04

    Verhandlungsverfahren: Ab wann an Angebot gebunden?

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    In dem Sachverhalt der der Entscheidung der Vergabekammer Sachsen zugrunde lag (VK Sachsen IBR 2005, 398), hat die Post das schriftliche Angebot zunächst falsch zugestellt.
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Es kommt auch darauf an, wie der Beteiligte sachlich und personell ausgestattet ist, also beispielsweise ob er über eine Rechtsabteilung verfügt oder über andere Beschäftigte, von denen erwartet werden kann, dass sie auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können (OLG Karlsruhe Beschluss vom 16.6.2010, 15 Verg 4/10).
  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 1 Verg 1/09

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Verspäteter Zugang des Angebots durch

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Einer teleologischen Auslegung gegen einen Ausschluss des Angebots der Beigeladenen steht auch nicht die Entscheidung des Vergabesenats Koblenz vom 20.02.2009 (IBR 2009, 226) entgegen, auf die die Antragstellerin wiederholt abstellt.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Die Frage, ob die Hinzuziehung notwendig war, ist auf Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles ex- ante zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rn. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Zu berücksichtigen ist, dass sich der Auftraggeber in seinem Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, gegebenenfalls entgeltlich beraten lassen darf (OLG Karlsruhe Beschluss vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rn. 14; OLG Karlsruhe Beschluss vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rn. 4).
  • VK Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 1 VK 31/02

    Lieferung eines Speicherfolienreaders/Thorax-Image-Readers

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Schließlich gelangte auch das schriftliche Angebot in der Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 01.07.2002 (1 VK 31/02) erst nach Öffnung der Angebote in die Hände des Verhandlungsleiters.
  • OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb im Vergaberecht;

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16
    Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsprinzip kann aber nur dann bejaht werden, wenn durch diese Information das Angebot des Bieters beeinflusst ist (zuletzt OLG München VergabeR 2013, 917).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2017 - 15 Verg 2/17

    Oberflächenabdichtung - Vergabeverfahren: Ausschluss eines unverschlüsselt

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 30.12.2016 - 1 VK 51/16 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.
  • VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17

    Neubau Mensa - Vergabe

    Die Antragstellerin verwies noch im Hinblick auf § 11a EU VOB/A auf die Entscheidung der VK Baden-Württemberg vom 30.12.2016 (Az.: 1 VK 51/16).

    Soweit auf eine Entscheidung der VK Baden-Württemberg vom 30.12.2016 (Az.: 1 VK 51/16) verwiesen werde, sei dies im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da in dem dortigen Fall die Gründe für die Unmöglichkeit der Abgabe allein aus der Sphäre der Vergabestelle stammten, was vorliegend nicht der Fall sei.

  • VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/041-19

    E-Vergabe: Funktionierende IT ist Bietersache!

    Lässt also die Vergabestelle die Einreichung von Angeboten ausschließlich über eine an das Internet angebundene Plattform zu und ist es einem Bieter - aus Gründen, die allein aus der Sphäre der Vergabestelle stammen (etwa technische Probleme auf der Vergabeplattform) - unmöglich oder unzumutbar, sein Angebot rechtzeitig in elektronischer Form abzugeben, darf das Angebot deswegen nicht ausgeschlossen werden (so VK Baden-Württemberg B. v. 20.12.2016, 1 VK 51/16).
  • VK Westfalen, 20.02.2019 - VK 1-40/18

    Probleme bei E-Vergabe: Organisationsverschulden des Auftraggebers?

    Die Antragstellerin meint - unter Hinweis auf eine Entscheidung der VK Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.12.2018, 1 VK 51/16) -, dass sie die technischen Probleme mit dem Portal oder Fehler des Vergabeportals nicht zu vertreten habe und behauptet, dass jedenfalls ihr Rechner bzw. ihre Verbindung funktioniert habe.
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