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VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-20/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-20/18
- KG, 14.11.2018 - Verg 7/18
- KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
- VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
- KG, 27.05.2019 - Verg 4/19
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der …
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 2. Oktober 2018 - Geschz.: VK-B1-20/18 - aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden.[1.] die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 2.10.2018 - Aktenzeichen VK-B1-20/18 - aufzuheben,.
- KG, 14.11.2018 - Verg 7/18
Auslegung eines Rügeschreibens im Vergabeverfahren
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 16. Oktober 2018 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 2. Oktober 2018 - VK-B1-20/18 - wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel in der Hauptsache verlängert.