Rechtsprechung
VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,67017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Vergabekammer Berlin
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02
Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen …
Auszug aus VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16
Hierbei darf sie nicht nur auf ihren infolge der unstreitigen Erledigung typischerweise geringeren Verwaltungsaufwand abstellen, weil diesem Umstand bereits durch die Halbierung der Basisgebühr gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB Rechnung getragen wird (BayObLG VergR 2003, 109, 110 für den insoweit gleichlautenden § 128 GWB a.F.;… Krohn, a.a.O., § 128 Rn. 16). - BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens …
Auszug aus VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16
Eine Hinzuziehung ist notwendig, wenn der Antragsgegner und die Beigeladene unter den konkreten Umständen des Falls nicht auch selbst in der Lage gewesen wären, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (BGHZ 169, 131). - BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11
Rettungsdienstleistungen IV
Auszug aus VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16
Insoweit haben die Beteiligten in ihren Schriftsätzen übereinstimmend und zutreffend darauf hingewiesen, dass der Vergabekammer hierbei kein Ermessen zukommt (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012, X ZB 3/11, juris Rn. 9 ff.).