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   VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16   

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VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16 (https://dejure.org/2016,67017)
VK Berlin, Entscheidung vom 04.04.2016 - VK-B2-03/16 (https://dejure.org/2016,67017)
VK Berlin, Entscheidung vom 04. April 2016 - VK-B2-03/16 (https://dejure.org/2016,67017)
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  • BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02

    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen

    Auszug aus VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16
    Hierbei darf sie nicht nur auf ihren infolge der unstreitigen Erledigung typischerweise geringeren Verwaltungsaufwand abstellen, weil diesem Umstand bereits durch die Halbierung der Basisgebühr gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB Rechnung getragen wird (BayObLG VergR 2003, 109, 110 für den insoweit gleichlautenden § 128 GWB a.F.; Krohn, a.a.O., § 128 Rn. 16).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16
    Eine Hinzuziehung ist notwendig, wenn der Antragsgegner und die Beigeladene unter den konkreten Umständen des Falls nicht auch selbst in der Lage gewesen wären, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (BGHZ 169, 131).
  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16
    Insoweit haben die Beteiligten in ihren Schriftsätzen übereinstimmend und zutreffend darauf hingewiesen, dass der Vergabekammer hierbei kein Ermessen zukommt (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012, X ZB 3/11, juris Rn. 9 ff.).
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