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   VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21   

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https://dejure.org/2022,1369
VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21 (https://dejure.org/2022,1369)
VK Berlin, Entscheidung vom 05.01.2022 - VK-B2-8/21 (https://dejure.org/2022,1369)
VK Berlin, Entscheidung vom 05. Januar 2022 - VK-B2-8/21 (https://dejure.org/2022,1369)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Im Vorabgestattungsverfahren unterlegen: Auftraggeber muss Kosten tragen!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Europaweite Ausschreibung eines Bauauftrags im Bereich der Gebäudeautomation im offenen Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VK Berlin, 11.03.2021 - VK-B2-3/21

    Bei schwierigen Rechtsfragen darf der Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen!

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Die hiesige Beigeladene zu 2) strengte daraufhin ein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Landes Berlin an, das unter dem Aktenzeichen VK B 2-3/21 geführt wurde.

    Auf einen vergleichbaren Hinweis nahm die hiesige Beigeladene zu 2) mit Schriftsatz vom 19. Februar 2021 ihren Nachprüfungsantrag im Parallelverfahren VK B 2-3/21 zurück, die Kammer beendete jenes Verfahren mit Einstellungsbeschluss vom 11. März 2021.

    Dieser Wert entspricht dem Aufwand der Kammer in dem Verfahren, bei dem zwar einerseits die parallele Befassung mit dem Verfahren VK B 2-3/21 teilweise aufwandsmindernd gewirkt hat, andererseits der Umfang der - auch zur Akteneinsicht vorzubereitenden - Vergabeakten und die Beiladung von zwei Unternehmen den Aufwand deutlich erhöht haben.

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Vertreters des öffentlichen

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    In seinem originären Aufgabenkreis muss er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4. August 2015 - Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23. Dezember 2014 - Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 7 C 16.89

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluß - Abfalldeponie

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Der Antragstellerin sind die Kosten aber auch aufzuerlegen, da sie sich durch die erfolgte Rücknahme des Nachprüfungsantrags bei unveränderter Sachlage freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. Begründung zu § 182 GWB, BT-Drs. 18/6281, S. 136; allgemein zu diesem kostenrechtlichen Aspekt vgl. BGH, Beschluss v. 6. Juli 2005 - IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662, 1663; BVerwG, Beschluss v. 26. November 1991 - 7 C 16/89, NVwZ 1992, 787, 788 f.).
  • OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Auch ihre Aufwendungen sind der Antragstellerin daher aus Billigkeit aufzuerlegen (zu diesen Maßstäben vgl. auch OLG Rostock, Beschluss v. 5. Februar 2020 - 17 Verg 4/19, NZBau 2021, 70, 74; OLG München, Beschluss v. 21. Oktober 2019 - Verg 13/19, NZBau 2020, 263, 266).
  • VK Rheinland, 28.05.2019 - VK K 55/17

    Wie werden die Gebühren für das Gestattungsverfahrens berechnet?

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Für das Vorabgestattungsverfahren ist jedoch nicht eine weitere volle Gebühr anzusetzen, sondern entsprechend der üblichen Bewertung des Verhältnisses von Eil- und Hauptsacheverfahren sowie aufgrund des reduzierten Aufwands der Kammer nur eine - mangels Rücknahme insoweit nicht weiter zu halbierende - halbe Gebühr (vgl. auch VK Rheinland, Beschluss v. 28. Mai 2019 - VK K 55/17, BeckRS 2019, 19407; VK Thüringen, Beschluss v. 7. Februar 2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17

    Neue Verhandlungsrunde setzt Vorgaben zu besonderen Leistungen voraus!

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Jedenfalls im Hinblick auf den Antragsgegner und die Beigeladene zu 1) kommt hinzu, dass sich auch die Antragstellerin fachanwaltlich vertreten lässt, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1) ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss v. 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss v. 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17

    Bildung einer Bietergemeinschaft; Bekanntgabe von Wertungsunterkriterien

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Jedenfalls im Hinblick auf den Antragsgegner und die Beigeladene zu 1) kommt hinzu, dass sich auch die Antragstellerin fachanwaltlich vertreten lässt, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1) ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss v. 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss v. 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Dabei legt die Kammer den Angebotspreis (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14, IBRRS 2014, 2521) der Antragstellerin von ... EUR zugrunde, der ihr Interesse am Auftrag manifestiert.
  • VK Thüringen, 17.10.2017 - 250-4003-6233/2017-E-012-SM

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten tragen?

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Anhaltspunkte für eine andere Ausübung des billigen Ermessens bestehen hier nicht (vgl. auch VK Thüringen, Beschluss v. 17. Oktober 2017 - 250-4003-6233/2017-E-012-SM, IBRRS 2018, 0640).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 26. September 2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 806; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 30. März 2010 - 11 Verg 3/10, ZfBR 2013, 517).
  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

  • OLG Rostock, 05.02.2020 - 17 Verg 4/19

    Jugendbeherbergung - Begründung einer Vereinsmitgliedschaft kein vergaberechtlich

  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 Verg 3/10

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines

  • VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC

    Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?

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