Rechtsprechung
VK Berlin, 06.01.2021 - VK-B2-53/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme!
Kurzfassungen/Presse
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme! (VPR 2021, 111)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme! (IBR 2021, 312)
Verfahrensgang
- VK Berlin, 06.01.2021 - VK-B2-53/20
- VK Berlin, 26.02.2021 - VK-B2-53/20
Wird zitiert von ... (2)
- VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-3/22
Sind Angebotsteile oder Teile der Dokumentation Geschäftsgeheimnisse?
Ein ungeprüfter Anspruch auf Akteneinsicht in die Wertung des Angebots der Beigeladenen scheidet aus, weil dadurch Rückschlüsse auf das Angebot der Beigeladenen und damit deren Geschäftsgeheimnisse möglich werden (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 06.01.2021 - VK B 2-53/20). - VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-03/22 Ein ungeprüfter Anspruch auf Akteneinsicht in die Wertung des Angebots der Beigeladenen scheidet aus, weil dadurch Rückschlüsse auf das Angebot der Beigeladenen und damit deren Geschäftsgeheimnisse möglich werden (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 06.01.2021 - VK B 2-53/20).