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   VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19   

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https://dejure.org/2019,53137
VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19 (https://dejure.org/2019,53137)
VK Berlin, Entscheidung vom 12.06.2019 - VK-B1-10/19 (https://dejure.org/2019,53137)
VK Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - VK-B1-10/19 (https://dejure.org/2019,53137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschreibung von Leistungen zur telefonischen Sprachmittlung nach § 10 ProstSchG in zwei Losen im offenen Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    Sachverhaltes folglich nicht erforderlich und die rechtliche Beurteilung des Vortrages anhand der mit dem Nachprüfungsantrag eingereichten Unterlagen und der einschlägigen Rechtsprechung möglich ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 22.07.2015, 2 Verg 2/15, OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2013, 11 Verg 10/13).

    Der Vergabekammer obliegt insoweit kein Ermessenspielraum (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2013, 11 Verg 10/13).

  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    Der Antragsgegner ist auch nicht verpflichtet, seine Dokumentation gegenüber Beteiligten bzw. unterlegenen Bietern offenzulegen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10).

    Eine Pflicht zur Angabe von Rängen oder Platzierungen ergibt sich aus § 134 GWB nicht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 24/01

    Kann ein Bieter an "aussichtsloser Stelle" Nachprüfung beantragen?

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    Es reicht insoweit nicht aus, wenn sich ein Antragsteller damit begnügt, pauschale Vermutungen zu äußern, ohne diese mit konkreten Fakten bzw. objektiven Anhaltspunkten zur Rechtfertigung seines Vorwurfs eines Vergaberechtsverstoßes zu unterlegen (Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, GWB § 160 Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.05.2001 - Verg 24/01, VK Bund, Beschluss vom 21.11.2016, VK 2 - 113/16).

    Die Amtsermittlungspflicht der Vergabekammer wird gerade durch die Mitwirkungs- und Förderungspflichten der Beteiligten eingeschränkt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.05.2001 - Verg 24/01), wobei der jeweilige Antragsteller im Stadium der Antragstellung die notwendigen Vorgaben zur behaupteten Rechtsverletzung erfüllen muss.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    An die Antragsbefugnis dürfen zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12).
  • OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

    bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    Sachverhaltes folglich nicht erforderlich und die rechtliche Beurteilung des Vortrages anhand der mit dem Nachprüfungsantrag eingereichten Unterlagen und der einschlägigen Rechtsprechung möglich ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 22.07.2015, 2 Verg 2/15, OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2013, 11 Verg 10/13).
  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    An die Antragsbefugnis dürfen zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    Die Vorschrift des § 60 VgV kann zwar drittschützenden Charakter entfalten (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16).
  • VK Bund, 01.12.2016 - VK 2-113/16

    Kein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung aufgrund Vortrags ins Blaue hinein;

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    Es reicht insoweit nicht aus, wenn sich ein Antragsteller damit begnügt, pauschale Vermutungen zu äußern, ohne diese mit konkreten Fakten bzw. objektiven Anhaltspunkten zur Rechtfertigung seines Vorwurfs eines Vergaberechtsverstoßes zu unterlegen (Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, GWB § 160 Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.05.2001 - Verg 24/01, VK Bund, Beschluss vom 21.11.2016, VK 2 - 113/16).
  • VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.01.2005 - VK-SH 37/04).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - Verg 20/00

    Auftrag für Naturwerksteinarbeiten, Dämmstoffe und Abdichtungsarbeiten

    Auszug aus VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19
    Reine Mutmaßungen und pauschale nicht unter Beweis gestellte Behauptungen geben zu Ermittlungen von Amts wegen jedoch keinen Anlass (Dicks in: Ziekow/Völlink, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.12.2000 - Verg 20/00).
  • KG, 10.02.2020 - Verg 6/19

    Telefonieübersetzung - Zurückverweisung eines Vergabenachprüfungsverfahrens an

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 12. Juni 2019 - Geschäftszeichen VK-B-1-10/19 - aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden.
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