Rechtsprechung
   VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20   

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VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20 (https://dejure.org/2021,50726)
VK Berlin, Entscheidung vom 13.08.2021 - VK-B1-62/20 (https://dejure.org/2021,50726)
VK Berlin, Entscheidung vom 13. August 2021 - VK-B1-62/20 (https://dejure.org/2021,50726)
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Besprechungen u.ä. (2)

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    No risk, no fun! (IBR 2022, 260)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20
    Dem Auftraggeber steht nach § 60 Abs. 3 VgV ein Ermessen zu, auch bei verbleibenden Restzweifeln an der Auskömmlichkeit des Angebots den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen das möglicherweise nicht auskömmlich ist (BGH NZBAu 2017, 230, 232).

    Entscheidend ist die fehlerfreie Beurteilung durch den Auftraggeber, ob durch eine Unauskömmlichkeit des Angebots Gefahren für die wettbewerbsgerechte Durchführung des Auftrags entstehen (BGH NZBau 2017, 230, 233).

    Öffentliche Interessen sind in schützenswerter Weise auch dadurch gefährdet, dass der betreffende Anbieter in Anbetracht des zu niedrigen Preises versuchen könnte, sich des Auftrags so unaufwändig wie möglich und insoweit auch nicht vertragsgerecht zu entledigen, durch möglichst viele Nachträge Kompensation zu erhalten oder die Ressourcen seines Unternehmens auf besser bezahlte Aufträge zu verlagern, sobald sich die Möglichkeit dazu bietet (BGH NZBau 2017, 230, 232).

    Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung berücksichtigt der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung (BGH NZBau 2017, 230, 233).

    Basierend hierauf steht der Antragsgegnerin gem. § 60 Abs. 3 VgV ein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses der Beigeladenen zu, dass durch die Vergabekammer nur hinsichtlich des Vorliegens von Ermessensfehlern überprüfbar ist (BGH NZBau 2017, 230, 233).

    Dabei hat die Auftraggeberin Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für die Auftragsdurchführung zu berücksichtigen (BGH NZBau 2017, 230, 233).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - Verg 10/19

    Ausschließung eines Angebots betreffend die Erbringung von

    Auszug aus VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20
    Die Prüfung nach § 60 Abs. 2 VgV muss darauf gerichtet sein, eine gesicherte Erkenntnisgrundlage für die nach § 60 Abs. 3 VgV zu treffende Entscheidung über die Ablehnung eines Angebots zu schaffen und hat sich insofern auf die bedeutsamen Einzelfallumstände zu erstrecken, die Aussagen über die Auskömmlichkeit des Gesamtpreises erlauben, wenngleich den Anforderungen an den zu erreichenden Grad der Erkenntnissicherheit durch den Grundsatz der Zumutbarkeit Grenzen gesetzt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18. September 2019 - Verg 10/19, NZBau 2020, 613, 616 m.w.N.).

    Die Grenze der Aufklärungspflicht der Auftraggeberin ist die Zumutbarkeit der Aufklärung, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18. September 2019 - Verg 10/19, NZBau 2020, 613, 616. Dabei ist zu beachten, dass die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer vollständigen Aufklärung nicht in jedem Fall das Risiko des Auftraggebers ist, sondern sich in bestimmten Fällen aus der Natur der Sache ergibt.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20
    Der BGH (BGH NZBau 2011, 175ff) erkennt grundsätzlich an, dass Dokumentationsmängel nachträglich heilbar sind, etwa wenn der Auftraggeber die Dokumentation nachholt und dabei Gründe darlegt, mit denen er die sachliche Richtigkeit einer angefochtenen Vergabeentscheidung nachträglich verteidigt und die nach Aufhebung in einem wiederholten Verfahren ohne Weiteres der Entscheidung zugrunde gelegt werden können.

    Dies ist nur dann anders zu beurteilen, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (vgl. BGHZ 188, 200 = NZBau 2011, 175 [184] Rn. 72 - Abellio Rail).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20
    Denn die Beigeladene hat vorliegend eigene Sachanträge gestellt und das Verfahren durch kontinuierliche Schriftsätze aktiv gefördert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.05.2012 - Verg 5/12).
  • VK Berlin, 26.08.2014 - VK-B1-10/14

    Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

    Auszug aus VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20
    Entscheidend ist dabei, ob die Antragstellerin unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK B 1-10/14 m. w. N.).
  • OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Digitale

    Auszug aus VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20
    Eine solche verspätet durchgeführte (u. dokumentierte) Prüfung liege dann nahe, wenn der Auftraggeber wesentliche, seine Beschaffungsentscheidung beeinflussende Aspekte der ursprünglichen Dokumentation nach unzutreffend beurteilt hat (vgl. OLG Celle, NZBau 2021, 136 Rn. 67-69).
  • VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22

    Wie ist die Preisprüfung durchzuführen?

    Die neuere vergaberechtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass eine zunächst ungenügende Prüfung gemäß § 60 VgV im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden kann (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 13. August 2021, Az. VK B 1-62/20) oder schließt zumindest nicht aus, dass eine unterbliebene Aufklärung noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird: Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 08.02.2011 Az. X ZB 4/10) kann der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht kategorisch mit allen Aspekten und Argumenten präkludiert werden, die nicht im Vergabevermerk zeitnah niedergelegt worden sind.
  • VK Berlin, 13.08.2021 - B 1-62/21
    Vergabekammer des Landes Berlin 1. Beschlussabteilung VK-B1-62/20.
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