Rechtsprechung
   VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19   

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https://dejure.org/2019,35207
VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19 (https://dejure.org/2019,35207)
VK Berlin, Entscheidung vom 13.09.2019 - VK-B1-13/19 (https://dejure.org/2019,35207)
VK Berlin, Entscheidung vom 13. September 2019 - VK-B1-13/19 (https://dejure.org/2019,35207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sensationsentscheidungen oder rechtliche Irrwege? Vergabekammer legt strengen Maßstab an die Leistungsbeschreibung bei Rahmenvereinbarungen an und verkündet nebenbei noch das Ende von sog. Back-up-Verträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungserweiterung bei Rahmenvereinbarung? (VPR 2020, 61)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Nach § 121 GWB ist die Leistungsbeschreibung so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, damit es allen Unternehmen möglich ist, sie im gleichen Sinne zu verstehen und damit vergleichbare Angebote abgeben zu können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 7/18).

    Nach Wegfall des ungewöhnlichen Wagnisses kann dies nur dann der Fall sein, wenn eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 7/18).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Das Wertungssystem der Antragsgegnerin entspreche den Anforderungen des BGH (Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17).

    Nach der Rechtsprechung des BGH in seinem Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 ist die Forderung nach weiterer Konkretisierung und Angaben zu der Erwartungshaltung der Antragsgegnerin nicht erforderlich und auch nicht geboten.

  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Die mit der Ausschreibung beabsichtigte Beschaffung muss auf einen tatsächlichen Beschaffungsbedarf gerichtet sein und darf nicht bloß theoretische Chancen der Leistungserbringungen eröffnen (vgl. Zeise a.a.O. sowie KG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Verg 22/03, einschränkend insoweit OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2011 - 9 Verg 2/11).

    Des Weiteren stellt das bloße Inaussichtstellen eines Auftrags, wie es nach obigen Ausführungen im Falle der Backup-Lose der Fall ist, einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der das Aufgreifen seitens der Vergabekammer von Amts wegen rechtfertigt (vgl. insoweit auch KG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Verg 22/03).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Die Vergabekammer weist mit Blick auf die Problematik zur Rahmenvereinbarung darauf hin, dass sie in Ausnahmefällen auch nicht gerügte Vergaberechtsverstöße von Amts wegen aufgreifen kann, wenn sie den Antragsteller in seinen Rechten verletzen und es sich insbesondere um solche Verstöße handelt, die schwerwiegend und offenkundig sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - VII Verg 24/18).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig, wenn Unternehmen sie ohne große Auslegungsbemühungen dahingehend verstehen können, welche Leistungen zu welchen Zeitpunkten, in welcher Menge und Qualität zu erbringen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 213/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - VII-Verg 29/14).
  • VK Bund, 20.10.2014 - VK 1-84/14

    Nachprüfungsverfahren: Beschaffung von Pulsoxymetern

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Die Berufung auf Erfahrungen eines Bieters aufgrund vorangegangener Aufträge des Auftraggebers ist nach der Rechtsprechung im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nicht möglich (vgl. VK Bund, Beschluss vom 20.10.2014 - VK 1 - 84/14), das Sonderwissen eines einzelnen Bieter muss zur Wahrung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung außer Betracht bleiben.
  • VK Berlin, 26.08.2014 - VK-B1-10/14

    Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Entscheidend ist dabei, ob die Antragstellerin unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK - B 1 - 10/14 m.w.N.).
  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Soweit die Antragstellerin die Ansicht vertritt, es handle sich bei der im Vertrag geregelten Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen um Planungsleistungen, welche gesondert nach HOAI zu vergüten seien, kann es vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 - C-377/17 dahinstehen, ob es sich tatsächlich um solche Planungsleistungen handelt und eine Vergütung auf Grundlage der HOAI erfolgen muss bzw. ob insoweit überhaupt ein vergaberechtlicher Anknüpfungspunkt besteht.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Auch wenn die vergaberechtlichen Regelungen nicht mehr das Verbot der Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses beinhalten, so muss die Leistungsbeschreibung dem Bieter gleichwohl eine vernünftige kaufmännische Kalkulation ermöglichen (vgl. schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - VII-Verg 96/11 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19
    Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig, wenn Unternehmen sie ohne große Auslegungsbemühungen dahingehend verstehen können, welche Leistungen zu welchen Zeitpunkten, in welcher Menge und Qualität zu erbringen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 213/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - VII-Verg 29/14).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Jena, 22.08.2011 - 9 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren für die Ausschreibung "Lieferung von Auftausalz

  • VK Bund, 20.05.2003 - VK 1-35/03

    Lieferung von Daten

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 53/09

    Ausschluss eines Angebots betreffend die Anmietung von Fotokopiersystemen wegen

  • VK Bund, 01.12.2016 - VK 2-113/16

    Kein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung aufgrund Vortrags ins Blaue hinein;

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - Verg 75/11

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Bieters

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 24/01

    Kann ein Bieter an "aussichtsloser Stelle" Nachprüfung beantragen?

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

  • OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung

  • VK Berlin, 28.07.2021 - VK-B1-63/20

    Stellvertretender Objektleiter ist keine "technische Fachkraft"!

    Die Vergabekammer ist an die von der Antragstellerin vorgenommene rechtliche Einordnung, es handle sich um ein grundsätzlich zulässiges Eignungskriterium, nicht gebunden und darf vielmehr eine andere rechtliche Einordnung vornehmen (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 13.09.2019 - VK B 1-13/19).
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