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   VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-43/21   

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https://dejure.org/2022,604
VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-43/21 (https://dejure.org/2022,604)
VK Berlin, Entscheidung vom 18.01.2022 - VK-B1-43/21 (https://dejure.org/2022,604)
VK Berlin, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - VK-B1-43/21 (https://dejure.org/2022,604)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Berlin, 26.08.2014 - VK-B1-10/14

    Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

    Auszug aus VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-43/21
    Entscheidend ist dabei, ob die Antragstellerin unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK - B 1 - 10/14 m.w.N.).
  • KG, 10.05.2022 - Verg 1/22

    Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren

    Mit Beschluss vom selben Tag in dem Nachprüfungsverfahren zur Ausschreibung vom 20. September 2021 hat sie dieses Vergabeverfahren in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt und den Antragsgegner verpflichtet, die Angebotswertung unter Einschluss des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen, weil der Ausschluss des Angebotes der Beigeladenen vergaberechtswidrig gewesen sei (VK Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VK-B1-43/21 -, juris Rn. 58 ff.).
  • KG, 10.05.2022 - Verg 2/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Interimsvergabe für

    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 1. Februar 2022 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 18. Januar 2022 - VK-B1-43/21 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich Ziffer 1 dieses Beschlusses erledigt hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und den Erwägungen der Vergabekammer wird auf die Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss Bezug genommen (VK Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VK-B1-43/21 -, juris Rn. 1 bis 53).

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