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   VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-52/21   

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https://dejure.org/2022,603
VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-52/21 (https://dejure.org/2022,603)
VK Berlin, Entscheidung vom 18.01.2022 - VK-B1-52/21 (https://dejure.org/2022,603)
VK Berlin, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - VK-B1-52/21 (https://dejure.org/2022,603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Vergabekammer Berlin PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht nur mit einem Bieter!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht nur mit einem Bieter! (VPR 2022, 69)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht nur mit einem Bieter! (IBR 2022, 312)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21

    Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-52/21
    Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem § 14 Abs. 3 VgV erfordert eine Ermessensentscheidung, die sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss (OLG Rostock, Beschluss vom 11.11.2021, 17 Verg 4/21).

    Daraus folgt insbesondere die Durchführung eines angemessenen Bieterwettbewerbs, um dem Wettbewerbsprinzip gem. § 97 Abs. 1 S. 1 GWB Rechnung zu tragen (OLG Karlsruhe, B. v. 04.12.2020, 15 Verg 8/20; OLG Rostock 17 Verg 4/21; OLG Rostock 17 Verg 4/20; vgl. Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/VgVO, § 14 VgV Rn. 77; Willweber in juris PK-Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 138).

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - 15 Verg 8/20

    Busverkehrsnotbetrieb

    Auszug aus VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-52/21
    Daraus folgt insbesondere die Durchführung eines angemessenen Bieterwettbewerbs, um dem Wettbewerbsprinzip gem. § 97 Abs. 1 S. 1 GWB Rechnung zu tragen (OLG Karlsruhe, B. v. 04.12.2020, 15 Verg 8/20; OLG Rostock 17 Verg 4/21; OLG Rostock 17 Verg 4/20; vgl. Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/VgVO, § 14 VgV Rn. 77; Willweber in juris PK-Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 138).

    Der Umstand, dass lediglich § 17 Abs. 4 S. 2 VgV auf § 51 VgV verweist, bedeutet nicht, dass in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb § 51 Absatz 2 VgV nicht anzuwenden ist (OLG Karlsruhe, B. v. 04.12.2020, 15 Verg 8/20).

  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

    Auszug aus VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-52/21
    Daraus folgt insbesondere die Durchführung eines angemessenen Bieterwettbewerbs, um dem Wettbewerbsprinzip gem. § 97 Abs. 1 S. 1 GWB Rechnung zu tragen (OLG Karlsruhe, B. v. 04.12.2020, 15 Verg 8/20; OLG Rostock 17 Verg 4/21; OLG Rostock 17 Verg 4/20; vgl. Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/VgVO, § 14 VgV Rn. 77; Willweber in juris PK-Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 138).
  • VK Berlin, 26.08.2014 - VK-B1-10/14

    Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

    Auszug aus VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-52/21
    Entscheidend ist dabei, ob die Antragstellerin unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK - B 1 - 10/14 m.w.N.).
  • KG, 10.05.2022 - Verg 1/22

    Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren

    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 1. Februar 2022 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 18. Januar 2022 - VK-B1-52/21 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich Ziffer 1 dieses Beschlusses erledigt hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und den Erwägungen der Vergabekammer wird auf die Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss Bezug genommen (VK Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VK-B1-52/21 -, juris Rn. 1 bis 23).

    Es kann insoweit auf die zutreffenden Ausführungen der Vergabekammer in dem angefochtenen Beschluss verwiesen werden (Beschluss vom 18. Januar 2022 - VK-B1-52/21 -, juris Rn. 32 bis 35).

  • KG, 10.05.2022 - Verg 2/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Interimsvergabe für

    Die Vergabekammer hat dem Antragsgegner in diesem Nachprüfungsverfahren (VK-B1-52/21) mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 untersagt, die vergebenen Aufträge über den 31. Dezember 2021 hinaus auszuführen.

    In dem zu der Interimsvergabe vom 25. November 2021 geführten Vergabeverfahren hat die Vergabekammer mit Beschluss vom selben Tag festgestellt, dass die insoweit erteilten Aufträge unwirksam seien (VK Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VK-B1-52/21 -, juris Rn. 29 ff.).

    bb) Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die Vergabekammer in dem die erste Interimsvergabe vom 25. November 2021 betreffenden Nachprüfungsverfahren (= paralleles Beschwerdeverfahren Verg 1/22) mit zutreffenden Gründen schon deshalb verneint, weil der Antragsgegner nur die Beigeladene und keine weiteren Interessenten zu den Verhandlungen über die Vergabe des Auftrags zuließ (Beschluss vom 18. Januar 2022 - VK-B1-52/21 -, juris Rn. 32 bis 35).

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