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   VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12   

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VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12 (https://dejure.org/2012,80637)
VK Berlin, Entscheidung vom 18.07.2012 - VK-B1-22/12 (https://dejure.org/2012,80637)
VK Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - VK-B1-22/12 (https://dejure.org/2012,80637)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Allein auf einen Verstoß gegen die Informationspflicht des § 101a GWB kann ein Nachprüfungsantrag daher nicht gestützt werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012, Verg W 1/12; VK Sachsen, Beschluss vom 27.01.2003, 1/SVK/123-02 zu § 13 VgV a.F.; Hattig, § 101a, Rn. 51).

    Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen hingegen nicht aus (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012, Verg W 1/12, m.w.N.).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Mit Schriftsatz vom 29.06.2012 replizierte die Antragstellerin und vertrat die Ansicht, die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB sei schon aufgrund der Unvereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben der Rechtsmittelrichtlinie nicht anzuwenden, da der Begriff der "Unverzüglichkeit" nicht mit der Vorhersehbarkeit des Rechtsschutzes, den die Richtlinie und diese auslegend der EuGH (Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08 - "uniplex") voraussetzt, korrespondiere.

    Etwas anderes folgt im vorliegenden Fall auch nicht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 28.01.2010 (Rs. C-406/08, "Uniplex").

  • VK Brandenburg, 23.06.2009 - VK 26/09

    Fehlen geforderte Nachweise: Ausschluss!

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Gleiches gilt für den Fall, dass der Nachprüfungsantrag zwar nicht unzulässig, aber offensichtlich unbegründet ist (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2009, VK 26/09; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006, VK-SH 25/06), da ein Akteneinsichtsrecht nur in dem Umfang gegeben ist, wie dies zur Durchsetzung der Rechte aus § 97 Abs. VII GWB erforderlich ist, nicht hingegen zur Suche nach Verfahrensverstößen, für deren Vorliegen es keine Anhaltspunkte gibt.
  • VK Bund, 19.06.2000 - VK 2-10/00

    Vergabe von Transportleistungen

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Offensichtlich unbegründet ist ein Antrag, der sich auf Anhieb erkennbar, das heißt ohne nähere Prüfung als unbegründet darstellt (vgl. Dreher in Immenga/Mestmäcker, § 110, Rn. 20), wenn sich also "das Nichtvorliegen der maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen für einen unvoreingenommenen, mit den Umständen vertrauten Beobachter aus den zugrunde liegenden Unterlagen ohne weiteres ergibt" (VK Bund, Beschluss vom 19.06.2000, VK 2-10/00).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Gleiches gilt für den Fall, dass der Nachprüfungsantrag zwar nicht unzulässig, aber offensichtlich unbegründet ist (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2009, VK 26/09; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006, VK-SH 25/06), da ein Akteneinsichtsrecht nur in dem Umfang gegeben ist, wie dies zur Durchsetzung der Rechte aus § 97 Abs. VII GWB erforderlich ist, nicht hingegen zur Suche nach Verfahrensverstößen, für deren Vorliegen es keine Anhaltspunkte gibt.
  • OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 Verg 2/10

    Architektenwettbewerb: Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Entscheidung

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    In den von der Antragstellerin als Beleg für die Nichtanwendbarkeit des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB zitierten Beschlüssen des OLG Celle (Beschluss vom 26.04.2010 - 13 Verg 4/10) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 26.05.2010 - 1 Verg 2/10) musste hingegen über die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB mangels Entscheidungsrelevanz gar nicht entschieden werden.
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Sie dient primär dem Zweck, effektiven Rechtsschutz nicht faktisch dadurch zu verwehren, dass der unterlegene Bieter durch Zuschlag und Vertragsschluss vor vollendete Tatsachen gestellt wird und ihm die Überprüfung der Vergabeentscheidung durch die Vergabekammer somit versagt bliebe (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2005, KZR 36/03, VergabeR 2005, 339).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Hiernach ist entscheidend, ob der Beteiligte nicht auch "selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen" (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).
  • OLG München, 07.04.2006 - Verg 5/06

    Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB - Ausschluss von der Wertung -

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Für einen zulässigen Antrag ist nicht erforderlich, dass der Antragssteller darlegen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Verg 5/06, VergabeR 2006, 525).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 9/11

    Angebot an falschen AG geschickt: Kein Interesse am Auftrag!

    Auszug aus VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
    Dies gilt mangels Schutzwürdigkeit des Antragstellers auch dann, wenn zwar der Nachprüfungsantrag zunächst zugestellt wurde, das Nachprüfungsverfahren jedoch durch Wegfall der Antragsbefugnis unzulässig wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001, Verg 19/01 und Beschluss vom 19.12.2000, Verg 10/00; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2012, 2 VK 09/11).
  • OLG Celle, 26.04.2010 - 13 Verg 4/10

    Voraussetzungen für die Abwicklung einer Fachlosaufteilung bei öffentlicher

  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

  • VK Sachsen, 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

    Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18

    Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

    Ein Versagungsgrund wegen offensichtlicher Unzulässigkeit (VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, Az.: VK 35/11; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.7.2002, Az.: VK 2-24/02) oder offensichtlicher Unbegründetheit des Nachprüfungsantrages (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2009, Az.: 1 VK 25/09; Beschluss vom 17.01.2008, Az.: 1 VK 52/07; VK Berlin, Beschluss vom 18.07.2012, Az.: VK-B 1-22/12; Beschluss vom 14.06.2012, Az.: VK B 1-11/12; VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az.: VK 25/13, ständige Entscheidungspraxis; VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2011, Az.: VK-22/2011-L; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006, Az.: VK-SH 25/06; Beschluss vom 17.03.2006, Az.: VK-SH 02/06) besteht nicht.
  • VK Sachsen, 15.08.2013 - 1/SVK/024-13

    Zweifel an rechtmäßigem Bieterhandeln: Erhöhte Prüfungspflicht!

    Es hat sich in der vergaberechtlichen Rechtsprechung zu § 107 Abs. 3 GWB seit 1999 eine Rügefrist von in der Regel einer Woche herausgebildet, auf die Bieter sich einzustellen haben und einstellen können; Abweichungen von dieser Regelfrist nach unten oder oben sind nur ausnahmsweise dann in Betracht zu ziehen, wenn die mit einer Rüge für den Bieter verbundenen Schwierigkeiten außergewöhnlich niedrig oder besonders hoch sind (OLG Dresden, Beschl. v. 07.05.2010 -Az.: WVerg 6/10; VK Berlin, Beschl. v. 18.07.2012 -Az.: VK-B 1 -22/12).
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