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   VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18   

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https://dejure.org/2019,15852
VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18 (https://dejure.org/2019,15852)
VK Berlin, Entscheidung vom 25.03.2019 - VK-B1-20/18 (https://dejure.org/2019,15852)
VK Berlin, Entscheidung vom 25. März 2019 - VK-B1-20/18 (https://dejure.org/2019,15852)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    In Abgrenzung zur bloßen Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes nach den Nummern 2 und 3 ist es im Rahmen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB erforderlich, dass der betroffene Bewerber/Bieter zum einen von den tatsächlichen Umständen, auf die er den Vergaberechtsverstoß stützt, volle Kenntnis hatte, zum anderen ist die zumindest laienhafte rechtliche Wertung notwendig, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (so BGH, Beschluss vom 26.9. 2006 - X ZB 14/06 Rn. 35; OLG Dresden, Beschluss vom 23.04.2009 - WVerg 11/08).

    Entscheidend ist dabei, ob der Antragsgegner unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (BGHZ 169, 131).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Die Kammer hat auch erwogen, ob es erforderlich ist, dass die Antragsgegnerin anhand einer technischen Stellungnahme darlegt, in welchem Umfang das chirurgische Instrumentarium in seiner Qualität und Funktionsweise durch die Reparatur unter Verwendung von Alternativ-Ersatzteilen beeinträchtigt ist, hat jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012, VII - Verg 10/12), wonach die vergaberechtlichen Prüfungs- und Untersuchungspflichten des Auftraggebers auch Zumutbarkeitsgrenzen unterliegen, davon Abstand genommen.

    Der Nachprüfungsinstanz steht nicht die Bestimmung des Auftragsgegenstandes zu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012, VII-Verg 10/12).

  • KG, 21.12.2018 - Verg 7/18

    Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Das Kammergericht hat durch Beschluss vom 21.12.2018 (AZ.: Verg 7/18) den Beschluss der Vergabekammer vom 02.10.2018 aufgehoben und die Vergabekam- 4.

    Auf den ersten Blick mag es sich - wie das Kammergericht in seinem Beschluss Verg 7/18 ausgeführt hat - in der Tat nicht erschließen, warum vorliegend die Leistungsfähigkeit eines Bieters nur durch Referenzen über die Ausführung früherer Aufträge nachgewiesen werden kann, bei denen Original-Ersatzteile verwendet wurden.

  • OLG Dresden, 23.04.2009 - WVerg 11/08

    Kenntnis eines Bieters von einem Vergabeverstoß; Begriff des ungewöhnlichen

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    In Abgrenzung zur bloßen Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes nach den Nummern 2 und 3 ist es im Rahmen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB erforderlich, dass der betroffene Bewerber/Bieter zum einen von den tatsächlichen Umständen, auf die er den Vergaberechtsverstoß stützt, volle Kenntnis hatte, zum anderen ist die zumindest laienhafte rechtliche Wertung notwendig, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (so BGH, Beschluss vom 26.9. 2006 - X ZB 14/06 Rn. 35; OLG Dresden, Beschluss vom 23.04.2009 - WVerg 11/08).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2016 - 15 Verg 7/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wettbewerbsbeschränkung bei Ausschreibung der

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Dies ist aber als immanente Folge der Ausübung des Leistungsbestimmungsrechtes hinzunehmen, wenn diese Ausübung sich innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen hält (s. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2016, 15 Verg 7/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010, VII - Verg 46/09).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Der Auftraggeber ist auch nicht verpflichtet, seine Beschaffungsentscheidung am Unternehmenskonzept und an der Leistungsfähigkeit jedes potentiell am Auftrag interessierten Unternehmens auszurichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012, VII-Verg 7/12).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Dies ist aber als immanente Folge der Ausübung des Leistungsbestimmungsrechtes hinzunehmen, wenn diese Ausübung sich innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen hält (s. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2016, 15 Verg 7/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010, VII - Verg 46/09).
  • OLG Dresden, 30.09.2011 - Verg 7/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern muss den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen (OLG Celle, Beschluss v. 09.02.2011 - 13 Verg 17/10; OLG Dresden, Beschluss v. 30.09.2011 - Verg 7/11).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Grundsätzlich steht dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen seiner Beschaffungsautonomie ein weitreichendes Leistungsbestimmungsrecht zu, dessen Grenzen gewahrt sind, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Festlegung willkür- und diskriminierungsfrei erfolgt ist (OLG Frankfurt a.M., Beschluss 14.05.2018, 11 Verg 4/18 m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern muss den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen (OLG Celle, Beschluss v. 09.02.2011 - 13 Verg 17/10; OLG Dresden, Beschluss v. 30.09.2011 - Verg 7/11).
  • KG, 27.05.2019 - Verg 4/19

    Originalteile

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 11. April 2019 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 25. März 2019 - VK-B1-20/18 - wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel in der Hauptsache verlängert.
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