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   VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18   

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https://dejure.org/2019,6188
VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18 (https://dejure.org/2019,6188)
VK Berlin, Entscheidung vom 29.01.2019 - VK-B1-33/18 (https://dejure.org/2019,6188)
VK Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - VK-B1-33/18 (https://dejure.org/2019,6188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorabgestattung des Zuschlags nur im Ausnahmefall!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18
    Dieser schwerwiegende Eingriff führt dazu, dass die Gestattung des Zuschlags grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen darf, wenn ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17, IBRRS 2018, 1885).

    Sind nachteilige Folgen aber gar nicht ersichtlich, dann fehlt es schlicht an einer in die Abwägung einzubringenden Rechtfertigung für eine Beschneidung des Primärrechtsschutzes (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10, IBRRS 2010, 3529; im Ergebnis ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17, IBRRS 2018, 1885, wenngleich dort auch zunächst die Erfolgsaussichten betrachtet werden).

  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10

    Vergabeverfahren: Vorzeitige Gestattung des Zuschlags wegen mangelnder

    Auszug aus VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18
    Sind nachteilige Folgen aber gar nicht ersichtlich, dann fehlt es schlicht an einer in die Abwägung einzubringenden Rechtfertigung für eine Beschneidung des Primärrechtsschutzes (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10, IBRRS 2010, 3529; im Ergebnis ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17, IBRRS 2018, 1885, wenngleich dort auch zunächst die Erfolgsaussichten betrachtet werden).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlagsverbots im Rahmen eines dreimonatigen

    Auszug aus VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18
    Diesen kann der Antragsgegner aber - jedenfalls vorübergehend - auch anderweitig sicherstellen, etwa im Wege der Interimsvergabe (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.1.2017 - 11 Verg 1/17, IBRRS 2017, 1130), von der hier ausweislich des von der Antragstellerin eingereichten Vertrags (Anlage ASt 15) auch bereits Gebrauch gemacht worden ist.
  • VK Sachsen-Anhalt, 23.06.2017 - 2 VK LSA 11/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Interessenabwägung bei einem Antrag auf

    Auszug aus VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18
    Insoweit stellen zwar etwa die VK Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 23.6.2017 - 2 VK LSA 11/17, IBRRS 2018, 2000 m.w.N.) und die dort zitierten Spruchkörper maßgeblich auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags als Ausgangspunkt ihrer Prüfung ab.
  • VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Auszug aus VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18
    Das im Zweifel überwiegende öffentliche Interesse einer beschleunigten Unterbringung ergebe sich - unter Verweis auf den Beschluss vom 6.12.2018 - VK B1-28/18 - aus der Rechtsprechung der Kammer.
  • VK Berlin, 16.04.2021 - VK-B2-8/21

    Trotz drohendem Fördermittelverlustes: Keine Vorabgestattung des Zuschlags!

    Sind dementsprechend schon keine konkreten und besonderen verzögerungsbedingten Nachteile dargetan, die ein besonderes Eilinteresse begründen, kommt es auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht mehr an (vgl. schon VK Berlin, Beschluss vom 29. Januar 2019 - VK B 1-33/18, BeckRS 2019, 2019 m.w.N.; ferner Reider, in: MüKoEuWettbR, 2. Aufl. 2018, GWB § 169, Rn. 17; Welker, in: Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, BeckOK VergabeR, 19.
  • VK Saarland, 23.05.2019 - 1 VK 02/19

    Akteneinsicht ist auf berechtigtes Informationsbedürfnis begrenzt!

    (VK Berlin Beschl. v. 29.1.2019 - VK B 1-33/18, BeckRS 2019, 2019, Rn. 9ff).
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