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   VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14   

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https://dejure.org/2014,38155
VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14 (https://dejure.org/2014,38155)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2014 - VK 15/14 (https://dejure.org/2014,38155)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - VK 15/14 (https://dejure.org/2014,38155)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Denn ein transparentes und auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren kann nur erreicht werden, wenn in jeder sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden (so bereits BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02; Urteil vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Denn ein transparentes und auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren kann nur erreicht werden, wenn in jeder sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden (so bereits BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02; Urteil vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt nach ständiger Rechtsprechung immer dann vor, wenn das Angebot eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Koblenz, 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

    Filter - Vergabenachprüfungsverfahren: Wertung eines Angebots mit fehlerhafter

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Auch im übrigen Angebotsinhalt finden sich keine Anknüpfungspunkte dafür, dass die Antragstellerin in dieser Position ausschreibungskonform angeboten hat oder hat anbieten wollen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2012 - 1 Verg 1/12).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten bestimmend sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Entscheidend ist im Ergebnis nicht der empirische Wille des Erklärenden, sondern der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert seines Verhaltens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 11 Verg 12/11; Palandt/Ellenberger, 73. Aufl., § 133 BGB Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2013 - Verg 1/13

    Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Das Gebot der Transparenz aus § 97 Abs. 1 GWB erfordert ebenso wie das Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter aus § 97 Abs. 2 GWB, dass nur der Inhalt der eingereichten Angebote zur Grundlage der Vergabeentscheidung gemacht werden darf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar - - Verg 1/13).
  • OLG Rostock, 09.10.2013 - 17 Verg 6/13

    PWC-Anlage - Vergabeverfahren: Erklärung des Bieters zur befristeten Gültigkeit

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
    Ob die Vergabeunterlagen im Angebot geändert worden sind, ist durch Vergleich des Inhalts des Angebotes mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Leistungen festzustellen (OLG Rostock, Beschluss vom 9. Oktober - - 17 Verg 6/13).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14

    Anderes als ausgeschriebenes Betonsteinpflaster angeboten: Angebotsausschluss!

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 01.10.2014 - VK 15/14 - bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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