Rechtsprechung
VK Brandenburg, 04.02.2015 - VK 19/14 |
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- EuG, 10.12.2009 - T-195/08
Antwerpse Bouwwerken / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches …
Auszug aus VK Brandenburg, 04.02.2015 - VK 19/14
Hilfsweise verweise sie auf die Entscheidung des EuG vom 10. Dezember 2009 - T-195/08, nach der der öffentliche Auftraggeber ein Angebot, in dem geforderte Preisangaben fehlen, im Wege der Auslegung um diese ergänzen und so die Unvollständigkeit des schriftlichen Angebotes beheben könne, wenn das sachliche Versäumnis leicht aufzuklären sei.Die Voraussetzungen für die Anwendung der Überlegungen des EuG in der Rechtssache T-195/08 lägen nicht vor.
Auch die dafür ins Feld geführte Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010 - Verg 53/09 argumentiert nicht in diesem Sinne, sondern nimmt für den darin zu beurteilenden Fall der fehlenden Angabe von Eigenschaften (und nicht von Preisen) eines zu beschaffenden Gegenstandes die Entscheidung des EuG vom 10. Dezember 2009 - T-195/08 in Bezug, lässt die Übertragbarkeit auf die zu entscheidende Fallkonstellation des Fehlens von anderen Angaben als Preisen offen und verneint diese letztlich deshalb, weil die Unvollständigkeit des Angebotes nur durch die Auswertung weiterer, über den Angebotsinhalt hinausgehender Informationen, von Produktdatenblättern, hätte behoben werden können.
Diese - hilfsweise in Bezug genommene Entscheidung des EuG vom 10. Dezember 2009 - T-195/08 vermag der Antragstellerin auch in der hier zu beurteilenden Fallgestaltung nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10
Parkhaussanierung
Auszug aus VK Brandenburg, 04.02.2015 - VK 19/14
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15. Januar - - X ZR 155/10) dürfe der Bieter dies so verstehen, dass bei Verwendung der Unterlage der Vergabestelle nur die zur Beschreibung der angebotenen Leistung geforderten Angaben gemacht werden müssten.Eine Anwendung der im Rügeschreiben der Antragstellerin angeführten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15. Januar - - X ZR 155/10) kommt in diesem Zusammenhang nicht in Betracht.
- OLG Brandenburg, 24.05.2011 - Verg W 8/11
Angabe von Hohlpreisen bei Kabeln: Ausschluss!
Auszug aus VK Brandenburg, 04.02.2015 - VK 19/14
Wegen des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift - "eine einzelne Position" - kommt auch eine analoge Anwendung der Ausnahmeregelung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschluss vom 13. Mai - - Verg 10/12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2011 - Verg W 8/11).Ein Akteneinsichtsrecht besteht mithin lediglich bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2011 - Verg W 8/11).
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 53/09
Ausschluss eines Angebots betreffend die Anmietung von Fotokopiersystemen wegen …
Auszug aus VK Brandenburg, 04.02.2015 - VK 19/14
Auch die dafür ins Feld geführte Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010 - Verg 53/09 argumentiert nicht in diesem Sinne, sondern nimmt für den darin zu beurteilenden Fall der fehlenden Angabe von Eigenschaften (und nicht von Preisen) eines zu beschaffenden Gegenstandes die Entscheidung des EuG vom 10. Dezember 2009 - T-195/08 in Bezug, lässt die Übertragbarkeit auf die zu entscheidende Fallkonstellation des Fehlens von anderen Angaben als Preisen offen und verneint diese letztlich deshalb, weil die Unvollständigkeit des Angebotes nur durch die Auswertung weiterer, über den Angebotsinhalt hinausgehender Informationen, von Produktdatenblättern, hätte behoben werden können.