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   VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05   

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VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05 (https://dejure.org/2005,36760)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2005 - VK 33/05 (https://dejure.org/2005,36760)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2005 - VK 33/05 (https://dejure.org/2005,36760)
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  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Kausalität zwischen vermeintlicher Rechtsverletzung und Schaden bei § 126 GWB erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005 ­ Verg 70/04; Beschluss vom 18. Oktober 2000 ­ Verg 3/00; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 6. Februar 2004, NZBau 2004, 174; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ VK 2-22/04).

    Das Präjudizinteresse ist gegeben, wenn die begehrte Feststellung zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruches dient, ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 ­ Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 ­Verg 70/04; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

    Es muss zu erwarten sein, dass sich die Ausschreibung der Leistung unter gleichen Umständen wiederholen wird (2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 ­ Verg 77/04; Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Beschluss vom 31. Juli 2002 ­ 69 d VK-14/2002; Boesen, Vergaberecht, § 114 GWB Rn 73 f.; zusammenfassend hierzu Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, § 113 Rn. 95 ff.).

    Das Feststellungsinteresse ist vom Antragsteller in jedem Fall zu begründen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 ­ Verg 77/04).

    Das Präjudizinteresse ist gegeben, wenn die begehrte Feststellung zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruches dient, ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 ­ Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 ­Verg 70/04; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

  • VK Hessen, 31.07.2002 - 69d-VK-14/02

    LV-Vorgaben sind zwingend: Änderungen führen zum Ausschluss!

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Zur Bestimmung eines solchen Feststellungsinteresses kann auf die Grundsätze anderer Verfahrensordnungen, insbesondere zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung zurückgegriffen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 ­ Verg 77/04; Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Beschluss vom 31. Juli 2002 ­ 69 d VK-14/2002; Boesen, Vergaberecht, § 114 GWB Rn 73 f.; zusammenfassend hierzu Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, § 113 Rn. 95 ff.).

    Die begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit muss als Genugtuung und/oder zur Rehabilitation erforderlich sein, weil die angegriffene Entscheidung der Vergabestelle diskriminierenden Charakter hatte und sich aus ihm eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen ergab (Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 69 d VK-14/2002; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rn. 142).

  • VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Nachdem die Auftraggeberin die Ausschreibung aufgehoben hat, die Antragstellerin daraufhin ihren Antrag umgestellt hat und nunmehr nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung von Sanierungsträgerleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOF begehrt, ist für diesen Feststellungsantrag als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse notwendig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001 ­ Verg 14/00; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04; Beschluss vom 2. Juli 2004 - VK 2-28/04).

    Diese muss hinreichend konkret bestehen (Oberlandesgericht Düsseldorf a.a.O.; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005 ­ Verg 70/04; Beschluss vom 18. Oktober 2000 ­ Verg 3/00; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 6. Februar 2004, NZBau 2004, 174; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ VK 2-22/04).

    Das Präjudizinteresse ist gegeben, wenn die begehrte Feststellung zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruches dient, ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 ­ Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 ­Verg 70/04; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren;

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Nachdem die Auftraggeberin die Ausschreibung aufgehoben hat, die Antragstellerin daraufhin ihren Antrag umgestellt hat und nunmehr nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung von Sanierungsträgerleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOF begehrt, ist für diesen Feststellungsantrag als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse notwendig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001 ­ Verg 14/00; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04; Beschluss vom 2. Juli 2004 - VK 2-28/04).
  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 ­ Verg 19/01; VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 ­ VK 5/03).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005 ­ Verg 70/04; Beschluss vom 18. Oktober 2000 ­ Verg 3/00; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 6. Februar 2004, NZBau 2004, 174; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ VK 2-22/04).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005 ­ Verg 70/04; Beschluss vom 18. Oktober 2000 ­ Verg 3/00; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 6. Februar 2004, NZBau 2004, 174; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ VK 2-22/04).
  • VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!

    Auszug aus VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 ­ Verg 19/01; VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 ­ VK 5/03).
  • VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines

    Die Kostenregelung in § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 13 VwKostG, nach der Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens derjenige ist, der durch Stellung eines Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat, führt nicht zu einem Ausschluss effektiven Rechtsschutzes im Nachprüfverfahren (1. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: VK 33/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005, Az.: VK 2-57/05; Beschluss vom 29.12.2004, Az.: VK 2-136/03; Beschluss vom 16.02.2004, Az.: VK 2-22/04; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005, Az.: Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005, Az.: Verg 70/04).

    Die Feststellung als "Genugtuung" bzw. Rehabilitation (vgl. 1. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: VK 33/05) kommt nicht in Betracht, weil eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts nicht in Rede steht.

  • VK Hessen, 13.10.2005 - 69d-VK-69/05

    Neutrale Leistungsbeschreibung

    Es gibt kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen (vlg. Beschluss der Vergabekammer Münster von 14.11.2002; VK 16/02 und Beschluss der Vergabekammer Hessen vom 13.05.2005; VK 33/2005).
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