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   VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13   

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https://dejure.org/2013,7710
VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13 (https://dejure.org/2013,7710)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2013 - VK 2/13 (https://dejure.org/2013,7710)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2013 - VK 2/13 (https://dejure.org/2013,7710)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB steht nicht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2010, Rs. C-406/08) entgegen.
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - Verg W 11/04

    Anforderungen an den Inhalt einer Vergaberüge; Übergang vom Offenen in das

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Bei überschaubaren und einfach zu bewertenden Sachverhalten kann danach im Einzelfall auch eine Rügefrist von 1 bis 3 Tagen in Betracht kommen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005 - Verg W 11/04); in der Regel sind mindestens 3 - 5 Tage als Rügefrist einzuräumen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - Verg W 12/06).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - Verg W 12/06

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Rechtzeitigkeit der Rüge eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Bei überschaubaren und einfach zu bewertenden Sachverhalten kann danach im Einzelfall auch eine Rügefrist von 1 bis 3 Tagen in Betracht kommen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005 - Verg W 11/04); in der Regel sind mindestens 3 - 5 Tage als Rügefrist einzuräumen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - Verg W 12/06).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2007 - Verg W 23/07

    Unzulässiger vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Erstellung des Angebots

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Die Frage, ob die von ihr vorgelegten Unterlagen als gleichwertig hätten anerkannt werden müssen, stellt sich wegen der Präklusion im Nachprüfungsverfahren nicht mehr (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - Verg W 23/07), sodass die Folge des Angebotsausschlusses gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, die aus Sicht der Auftraggeberin zwingend vorzunehmen war, vorliegend im Nachprüfungsverfahren nicht korrigiert werden kann.
  • OLG Dresden, 11.09.2006 - WVerg 13/06

    Beginn der Rügefrist des § 107 Abs. 3 GWB im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Hierzu hätte es eines entsprechenden Rügehinweises bedurft (vgl. hinsichtlich der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt abweichenden Angebotes: OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2006 - WVerg 13/06).
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010- VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Dabei muss der Vergabefehler sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - Verg 48/08; VK Bund, Beschluss vom 30. März 2010 - VK 3-30/10).
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Dem folgend hat bspw. das OLG München in einer Entscheidung (Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12) festgestellt, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht auf fehlerhafte Angaben anwendbar ist, sondern ausschließlich fehlende Erklärungen und Nachweise der Nachforderungspflicht des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unterliegen.
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010- VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10).
  • VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen.

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010- VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10).
  • VK Bund, 30.03.2010 - VK 3-30/10

    Automatisierung von Sickerwassermessstellen

  • VK Brandenburg, 07.01.2016 - VK 24/15

    Kontaktdaten der Referenzgeber sind nachzufordern!

    Eine Nachforderungspflicht habe nicht bestanden, weil die Eigenerklärung zur Eignung inhaltlich unvollständig gewesen sei; nachzufordern seien nur gänzlich fehlende Unterlagen, wie bspw. auch der Entscheidung der VK Brandenburg vom 11. März - (VK 2/13) zu entnehmen sei.

    Nichts Abweichendes folgt aus der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 11. März - (VK 2/13); in der damaligen Entscheidung musste im Ergebnis die präkludierte Frage, ob bei Vorlage "anderer" als der geforderten Unterlagen die abgeforderten Unterlagen als fehlend gewertet werden dürfen, nicht entschieden werden.

  • VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13

    Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

    § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG betrifft einzig die formale Vervollständigung der mit Angebotsabgabe geforderten Belege (vgl. Weyand, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12; VK Sachsen, Beschluss vom 28. Januar - - 1/SVK/042-12; VK Brandenburg, Beschluss vom 11. März - - VK 2/13).
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