Rechtsprechung
VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes! (VPR 2014, 249)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes! (IBR 2014, 627)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06
Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise
Auszug aus VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14
Eine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes dahingehend, dass der Bieter und damit auch das hier für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise in Eigenleistung zu erbringen hätte, wird auch durch die obergerichtliche Rechtsprechung als unzulässig, da nicht im Einklang mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz stehend, erachtet (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - Verg 48/08; 28. Juni 2006 - Verg 18/06). - OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10
Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags
Auszug aus VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14
Die Vorschrift ist eingeführt worden, um die bis dahin gängige Praxis zu beenden, dass ein Unternehmen im Vergabeverfahren Rechtsverletzungen rügte, nach abschlägiger Entscheidung aber zunächst nichts unternahm und die Vergabekammer erst anrief, wenn der Auftraggeber ihm mitteilte, dass ein anderes Unternehmen den Zuschlag erhalten solle (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - Verg W 12/10). - OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05
Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren
Auszug aus VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14
Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss (OLG Dresden, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - WVerg 0005/05).
- OLG Brandenburg, 30.04.2013 - Verg W 3/13
Verspätetes Rügen von Verfahrensmängeln im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14
Der öffentliche Auftraggeber muss vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens die Gelegenheit haben, die gerügten Mängel abzustellen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13). - OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der …
Auszug aus VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist in diesem Sinne angesehen, mit der Folge, dass im Falle der Fristversäumnis eine Präklusion nur dann eintritt, wenn die europarechtlich geforderten Angaben zu dieser Frist gemacht worden sind (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - Verg W 10/11 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08
Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!
Auszug aus VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14
Eine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes dahingehend, dass der Bieter und damit auch das hier für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise in Eigenleistung zu erbringen hätte, wird auch durch die obergerichtliche Rechtsprechung als unzulässig, da nicht im Einklang mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz stehend, erachtet (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - Verg 48/08; 28. Juni 2006 - Verg 18/06).
- VK Schleswig-Holstein, 24.07.2015 - VK-SH 7/15
Auftraggeber darf Wertungsfehler auch nach bereits abgeschlossener Wertung …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabebekanntmachung genaue Hinweise, in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können, enthält (VK Südbayern, Beschluss vom 27.03.2014 - Z3-3-3194-1-01-01/14, VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2014 - VK 2/14).