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   VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18   

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https://dejure.org/2018,33397
VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18 (https://dejure.org/2018,33397)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2018 - VK 11/18 (https://dejure.org/2018,33397)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - VK 11/18 (https://dejure.org/2018,33397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht rechtzeitig gekündigt: Kein Auschluss wegen Schlechterfüllung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss wegen Schlechterfüllung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht rechtzeitig gekündigt: Kein Ausschluss wegen Schlechterfüllung! (VPR 2019, 5)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht rechtzeitig gekündigt: Kein Ausschluss wegen Schlechterfüllung! (IBR 2019, 41)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

    Umbau des Landtages - keine weitere aufschiebende Wirkung der sofortigen

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Vergabekammer mit Blick auf den insbesondere in § 167 GWB verankerten Beschleunigungsgrundsatz weder auf eine rechtskräftige Entscheidung der Zivilgerichte warten kann, noch die Rechtmäßigkeit der streitigen Kündigung selbst im Wege einer vollumfänglichen Inzidentprüfung mit ggf. langwieriger Beweisaufnahme wie in einem Zivilprozess klären muss (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16; VK Thüringen, Beschluss vom 12. Juli 2017, 250-4003-5533/2017-E-016-EF).

    In dem Nachprüfungsverfahren hat vielmehr eine Plausibilitätsprüfung der außerordentlichen Kündigung im Schnelldurchlauf zu erfolgen (VK Thüringen a.a.O. unter Hinweis auf Dobmann in VergabeR 2017, 400 ff. Anmerkung zu OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16).

  • BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98

    Unzulässigkeit einer AGB-Klausel, wonach ein Haftpflichtanspruch erlischt, wenn

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Die regelmäßige Einordnung eines Bewachungsvertrages als Dienstvertrag entspricht - soweit ersichtlich - der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 90/88; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 - III ZR 132/98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 1999 - 12 U 295/98; Müller-Glöge in Münchener Kommentar, 5. Auflage 2009, § 611, Rn.151; Anders/Gehle, Das Recht der freien Dienste, Rn. 614).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1999 - 12 U 295/98

    Baustellenbewachung: Haftung bei Gerätediebstahl?

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Die regelmäßige Einordnung eines Bewachungsvertrages als Dienstvertrag entspricht - soweit ersichtlich - der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 90/88; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 - III ZR 132/98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 1999 - 12 U 295/98; Müller-Glöge in Münchener Kommentar, 5. Auflage 2009, § 611, Rn.151; Anders/Gehle, Das Recht der freien Dienste, Rn. 614).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Die regelmäßige Einordnung eines Bewachungsvertrages als Dienstvertrag entspricht - soweit ersichtlich - der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 90/88; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 - III ZR 132/98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 1999 - 12 U 295/98; Müller-Glöge in Münchener Kommentar, 5. Auflage 2009, § 611, Rn.151; Anders/Gehle, Das Recht der freien Dienste, Rn. 614).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Sofern der Kündigungsberechtigte, wie auch im vorliegenden Fall, bereits ausreichende Tatsachenkenntnis hat, kann er sich im Übrigen nach der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 17. März 2005 - 2 AZR 245/04) nicht mehr wirksam darauf berufen, dass er den Sachverhalt noch habe weiter aufklären müssen.
  • VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01

    Vergabe der Stromversorgung sämtlicher Liegenschaften

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Bund, 30.06.1999 - VK 2-14/99

    Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für die Hauptstelle Karlsruhe

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Thüringen, 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF

    Selbstreinigungsmaßnahmen müssen umfassend nachgewiesen werden!

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Vergabekammer mit Blick auf den insbesondere in § 167 GWB verankerten Beschleunigungsgrundsatz weder auf eine rechtskräftige Entscheidung der Zivilgerichte warten kann, noch die Rechtmäßigkeit der streitigen Kündigung selbst im Wege einer vollumfänglichen Inzidentprüfung mit ggf. langwieriger Beweisaufnahme wie in einem Zivilprozess klären muss (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16; VK Thüringen, Beschluss vom 12. Juli 2017, 250-4003-5533/2017-E-016-EF).
  • VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22

    Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?

    Der Antrag der Beigeladenen auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung hat sich durch die jetzige Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. hierzu zuletzt VK Baden-Württemberg, B. v. 14.06.2021 - 1 VK 30/21; VK Rheinland, B. v. 22.07.2019 - VK 21/19, VK Brandenburg, B. v. 17.07.2018 - VK 11/18) bzw. ist er durch die jetzige Entscheidung in der Hauptsache gegenstandslos geworden (so Summa, Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand 20.04.2020, § 169 Rn. 30).

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. VK Brandenburg, B. v. 17.07.2018 - VK 11/18, m. Verw. a. VK Bund, B. v. 30.6. 1999 - VK 2-14/99 sowie B. v. 4.12.2001 - VK 1-43/01).

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