Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18700
VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16 (https://dejure.org/2017,18700)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2017 - VK 23/16 (https://dejure.org/2017,18700)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - VK 23/16 (https://dejure.org/2017,18700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung" (VPR 2017, 176)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - Verg 15/11

    Anforderungen an das Verfahren bei Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Eine Unklarheit des Leistungsverzeichnisses geht nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung regelmäßig zulasten des Auftraggebers und rechtfertigt den Ausschluss eines Angebotes nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2011 - VII- Verg 15/11).

    Das zwischen den Verfahrensbeteiligten streitige Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen bezüglich der aktuellen Angebote schließt eine solche zweite Chance nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Februar 2008 - VII-Verg 23/07 und vom 22. Juni 2011 - VII Verg 15/11).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2007 - Verg 23/07

    Pflicht des Auftraggebers im Vergabeverfahren zur rechtzeitigen Bekanntgabe der

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Das zwischen den Verfahrensbeteiligten streitige Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen bezüglich der aktuellen Angebote schließt eine solche zweite Chance nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Februar 2008 - VII-Verg 23/07 und vom 22. Juni 2011 - VII Verg 15/11).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Die Beigeladene hat eigene Anträge gestellt und die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin umfassend schriftsätzlich mit zusätzlicher eigener Argumentation verteidigt; sie ist den Beanstandungen der Antragstellerin im Einzelnen auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2007, VII Verg 15/07; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Um das Schnittstellenrisiko zu minimieren, dürfe der Auftraggeber nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII- Verg 29/13) die Verwendung [bspw.] der bereits vorhandenen Software vorgeben.
  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Angebotsausschluss wegen Änderungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Ob das Angebot eines Bieters von den Vergabeunterlagen abweicht und diese damit ändert, ist anhand der Leistungsbeschreibung gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln; wobei ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters abzustellen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 12. September 2016 - 7 Verg 5/16; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. September 2009 - 1 U 42/08; VK Niedersachsen, Beschluss vom 2. April 2012 - VgK 08/2012).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Die Feststellung der Abweichung eines Bieterangebotes von den in den Vergabeunterlagen gemachten Vorgaben setzt voraus, dass der Gegenstand und der Inhalt der Leistung eindeutig beschrieben sind und die am Auftrag interessierten Unternehmen klar erkennen können, wann jeweils die Grenze zu einer inhaltlichen Änderung der Leistungsanforderungen des Auftraggebers überschritten ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Mai 2005 - Verg 19/05).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - Verg 15/07

    Erstattung der Verfahrenskosten des einem Verfahren Beigeladenen

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Die Beigeladene hat eigene Anträge gestellt und die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin umfassend schriftsätzlich mit zusätzlicher eigener Argumentation verteidigt; sie ist den Beanstandungen der Antragstellerin im Einzelnen auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2007, VII Verg 15/07; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zwingender Ausschluss des Angebots bei fehlendem

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Die gebührenrechtliche Privilegierung der Auftraggeberin wird im Rahmen der Kosteneinziehung berücksichtigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 9/09).
  • OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08

    Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
    Ob das Angebot eines Bieters von den Vergabeunterlagen abweicht und diese damit ändert, ist anhand der Leistungsbeschreibung gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln; wobei ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters abzustellen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 12. September 2016 - 7 Verg 5/16; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. September 2009 - 1 U 42/08; VK Niedersachsen, Beschluss vom 2. April 2012 - VgK 08/2012).
  • VK Bremen, 07.06.2019 - 16-VK 4/19

    Projektant ist nicht automatisch auszuschließen!

    Wenn es im Vergabeverfahren um die Feststellung eines Ausschlussgrunds geht, kann zulasten des Auftragsbewerbers nicht die "strengste" Auslegungsvariante einer (zumindest) auslegungsfähigen Leistungsposition zugrunde gelegt werden (VK Brandenburg Beschluss vom 19.01.2017 - VK 23/16).
  • VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17

    Kalkulationshinweise sind keine Änderung der Vergabeunterlagen!

    Gerade wenn es aber um die Feststellung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes geht, kann nicht zulasten des Anbietenden stets die strengste Auslegungsvariante zugrunde gelegt werden (so VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2017, VK 23/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht