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   VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16   

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https://dejure.org/2016,39827
VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16 (https://dejure.org/2016,39827)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2016 - VK 8/16 (https://dejure.org/2016,39827)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - VK 8/16 (https://dejure.org/2016,39827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber darf für Autobahnabschnitt Betonbauweise vorgeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beton oder Asphalt im Autobahnbau: Auftraggeber bestimmt die Bauweise! (VPR 2017, 12)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beton oder Asphalt im Autobahnbau: Auftraggeber bestimmt die Bauweise! (IBR 2017, 91)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Durch das Erfordernis der sachlichen Auftragsbezogenheit wird im Sinne einer Negativabgrenzung sichergestellt, dass der Auswahl- und Beschaffungsentscheidung des Auftraggebers nicht sachfremde, willkürliche oder diskriminierende Erwägungen zugrunde liegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011, VII-Verg 6/11).

    Eine weitergehende Überprüfung insbesondere auf sachliche Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit der vom Auftraggeber genannten Gründe hätte zur Folge, dass im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren - unter Umständen mit sachverständiger Hilfe - ermittelt würde, ob alternative Anforderungen seinem Beschaffungsziel genauso oder besser entsprechen und er gegebenenfalls verpflichtet würde, eine Leistung mit anderen als den von ihm festgelegten Merkmalen und Eigenschaften zu beschaffen, was mit dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers unvereinbar wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011, VII-Verg 6/11).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 65/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Bei einer dem gestellten Antrag und der Intention des Antragstellers nicht entsprechenden Entscheidung ist ein Teilunterliegen in der Sache anzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2012, Verg 65/11).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Wie sich aus der Vorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den dort genannten Fällen - unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten - kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis ein (vgl. OLG Naumburg a.a.O; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII- Verg 109/04); VK Thüringen, Be-schluss vom 13. März 2015, 250-4003-1100/2015- E-002-SLF).
  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr stattfinden kann (OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juni 2010, 1 Verg 12/09).
  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Hierfür bieten insbesondere die Schätzungen des Auftraggebers einen hinreichenden Anhaltspunkt (OLG Naumburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 1 Verg 4/05).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Sie unterliegt nichtsdestotrotz bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13

    Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, Verg 47/13 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 Verg 3/13

    Vergaberecht: Verstoß gegen Verbot der produktspezifischen Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Der Auftraggeber verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt, Az.: 11 Verg 3/13, die seiner Meinung nach auf den vorliegenden Fall übertragbar sei.
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2011 - 15 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtliche Prüfung abfallrechtlicher

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Be-schluss vom 1. April 2011, 15 Verg 1/11) meint sie, dass das Rundschreiben als Verwaltungsvorschrift zu den zu beachtenden Bestimmungen des Vergaberechts gehöre.
  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Angebotsausschluss wegen Änderungen

    Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde vom 15. August 2016 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Juli 2016, Az.: 1 VK 08/16, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/15
    Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde vom 15. August 2016 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Sachsen- Anhalt vom 26. Juli 2016, Az.: 1 VK 08/16, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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