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   VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08   

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https://dejure.org/2008,16671
VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08 (https://dejure.org/2008,16671)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2008 - VK 30/08 (https://dejure.org/2008,16671)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2008 - VK 30/08 (https://dejure.org/2008,16671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren; Verwirkung des Antragsrechtes; Zulässigkeit einer als Zeitraum für die späteste Aufforderung zum Beginn der Ausführung von Bauleistungen pauschal vier Monate nach Ablauf der Bindefrist des Angebotes vorsehenden ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Erfolg für den Bieterschutz: Kapellmann und Partner stoppen Bundesministerium für Verkehr (BMVBS)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig! (IBR 2008, 675)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VK Bund, 15.09.1999 - VK 1-19/99

    Lieferung von Einsatzanzügen mit Vliesjacken

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Diese Festlegung des Auftraggebers verstößt gegen § 11 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A, der zugunsten der Antragstellerin bieterschützende Wirkung entfaltet (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. A., § 11 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2002 - Verg 40/01; KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2000 - Kart Verg 11/99; 1. VK Bund, Beschluss vom 15. September 1999 - VK 1-19/99).
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Sie dürfen nicht zu (wirtschaftlichen) Lasten des Auftragnehmers gehen (OLG Jena, Beschluss vom 22.März 2005 - 8 U 318/04; BayObLG, Beschluss vom 15. Juli 2002 - Verg 15/02), was beispielsweise darin seinen Ausdruck findet, dass nach § 9 Nr. 2 VOB/A der Auftraggeber dem Bieter keine ungerechtfertigten Wagnisse aufbürden darf und dass nach § 16 Ziff. 1 VOB/A der Auftraggeber erst dann ausschreiben soll, wenn alle Verdingungsunterlagen fertig gestellt sind und innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Im Übrigen genügt es, wenn die Aussichten des Bieters auf die Erteilung des Auftrages zumindest verschlechtert worden sein können, wobei schon die Möglichkeit einer Verschlechterung dieser Aussichten infolge der Nichtbeachtung von Vergabevorschriften genügt (BVerfG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 656; BGH, Urteil vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01

    Anforderungen an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren;

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Diese Festlegung des Auftraggebers verstößt gegen § 11 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A, der zugunsten der Antragstellerin bieterschützende Wirkung entfaltet (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. A., § 11 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2002 - Verg 40/01; KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2000 - Kart Verg 11/99; 1. VK Bund, Beschluss vom 15. September 1999 - VK 1-19/99).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen einer

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Ob die Antragstellerin aus anderen als mit dem Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung gestellten Gründen vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, ist deshalb grundsätzlich keine Frage der Zulässigkeit des Antrages (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - Verg W 7/05).
  • OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03

    Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zurechnung eines Rügeschreibens bei

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Zwar kann das Antragsrecht aus dem Rechtsgedanken des Verstoßes gegen Treu und Glauben verwirkt sein, wenn zwischen einer form- und fristgerechten Rüge und der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens längere Zeit verstreicht, und der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt, und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat (OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2003 - WVerg 0007/03).
  • KG, 05.01.2000 - KartVerg 11/99

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Bemessung der Ausführungsfrist; Vorgabe von

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Diese Festlegung des Auftraggebers verstößt gegen § 11 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A, der zugunsten der Antragstellerin bieterschützende Wirkung entfaltet (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. A., § 11 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2002 - Verg 40/01; KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2000 - Kart Verg 11/99; 1. VK Bund, Beschluss vom 15. September 1999 - VK 1-19/99).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Sie dürfen nicht zu (wirtschaftlichen) Lasten des Auftragnehmers gehen (OLG Jena, Beschluss vom 22.März 2005 - 8 U 318/04; BayObLG, Beschluss vom 15. Juli 2002 - Verg 15/02), was beispielsweise darin seinen Ausdruck findet, dass nach § 9 Nr. 2 VOB/A der Auftraggeber dem Bieter keine ungerechtfertigten Wagnisse aufbürden darf und dass nach § 16 Ziff. 1 VOB/A der Auftraggeber erst dann ausschreiben soll, wenn alle Verdingungsunterlagen fertig gestellt sind und innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Im Übrigen genügt es, wenn die Aussichten des Bieters auf die Erteilung des Auftrages zumindest verschlechtert worden sein können, wobei schon die Möglichkeit einer Verschlechterung dieser Aussichten infolge der Nichtbeachtung von Vergabevorschriften genügt (BVerfG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 656; BGH, Urteil vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2001 - Verg 28/01

    Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

    Auszug aus VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08
    Erst dann, wenn der Auftragnehmer in der Lage ist, das zu überschauende Wagnis konkret abzuschätzen und die Wahrscheinlichkeit seines Eintritts zu ermessen, ist es gerechtfertigt, die betreffende Auftragsbedingung vom Verbot des § 9 Nr. 2 VOB/A freizustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 2001 - Verg 28/01).
  • OLG München, 23.05.2007 - Verg 3/07

    Bauzeiten-/Bauablaufplan

  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

  • VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!

    Unbeachtlich ist insoweit, ob das Wagnis vom Auftraggeber selbst oder weder von ihm noch dem Auftragnehmer beherrschbar ist (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2008, VK 30/08).

    Unbeachtlich ist insoweit, ob das Wagnis vom Auftraggeber selbst oder weder von ihm noch dem Auftragnehmer beherrschbar ist (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2008, VK 30/08).

  • VK Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    VgV, VOB/A

    Unbeachtlich ist insoweit, ob das Wagnis vom Auftraggeber selbst oder weder von ihm noch dem Auftragnehmer beherrschbar ist (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2008, VK 30/08).

    Unbeachtlich ist insoweit, ob das Wagnis vom Auftraggeber selbst oder weder von ihm noch dem Auftragnehmer beherrschbar ist (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2008, VK 30/08).

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