Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,58343
VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19 (https://dejure.org/2019,58343)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2019 - VK 10/19 (https://dejure.org/2019,58343)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - VK 10/19 (https://dejure.org/2019,58343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,58343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermutung ist keine Rüge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Auch wenn die Bieter naturgemäß nur in einem begrenzten Umfang Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens haben, muss der Antragsteller zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen; wobei ein Mindestmaß an Substantiierung einzuhalten ist und der Vortrag nicht auf reinen Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen beruhen darf (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2012- Verg W 5/12 unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 7. August 2007 - Verg 8/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 11 Verg 5/10).

    Wenn der Bieter Vergabeverstöße lediglich pauschal "ins Blaue hinein" behauptet, geht es ihm in Wirklichkeit nicht um die Beseitigung konkreter Mängel, sondern darum, dass sich im Zuge der Bearbeitung der Rüge erst konkrete Anhaltspunkte für einen Vergabeverstoß erweisen, was jedoch nicht der Sinn einer Rüge ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 7. August 2007- Verg 8/07).

    Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren (VK Südbayern, Beschluss vom 19. Februar 2008, Z3-3-3194-1-02-01/08 sowie OLG München, Beschlüsse vom 27. Juni 2007- Verg 07/07 und 7. August 2007- Verg 8/07).

  • VK Südbayern, 21.07.2010 - Z3-3-3194-1-37-05/10

    Pauschale Behauptung ist keine ordnungsgemäße Rüge!

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Wenn man einen solchen Rückschluss im Rahmen der Substantiierung der Rüge bzw. des Nachprüfungsantrages ausreichen ließe, wäre damit für praktisch jedes Vergabeverfahren der Weg für eine Nachprüfung eröffnet (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 21. Juli 2010, Z3-3-3194-1-37-05/10); was ersichtlich vom Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens nicht mehr gedeckt wäre.
  • VK Düsseldorf, 07.01.2015 - VK-5/14

    Eine "vorsorglich" erhobene Rüge ist keine Rüge!

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Überdies ist die von der Antragstellerin "vorsorglich" angebrachte pauschale Rüge eines Defizits der Prüfung der zwingenden formalen Angebotsbestandteile und der Richtigkeit des Ergebnisses einer solchen Prüfung bereits aufgrund der grundsätz lichen Bedingungsfeindlichkeit der Rüge, unabhängig von der mangelnden Substantiierung, als unstatthaft zu beurteilen (vgl. VK Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2015 - VK-5/2014).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Auch wenn die Bieter naturgemäß nur in einem begrenzten Umfang Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens haben, muss der Antragsteller zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen; wobei ein Mindestmaß an Substantiierung einzuhalten ist und der Vortrag nicht auf reinen Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen beruhen darf (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2012- Verg W 5/12 unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 7. August 2007 - Verg 8/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 11 Verg 5/10).
  • VK Niedersachsen, 26.08.2014 - VgK-31/14

    Anforderungen an die Vergabe von IT-Beratungsleistungen für die Umstellung der

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Die Projektion der auf das eigene Angebot bezogenen Kritik/ Probleme auf Dritte ersetzt insofern nicht die für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages erforderliche substantiierte Sachverhaltsdarstellung (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 26. August 2014 - VgK-31/2014).
  • VK Südbayern, 19.02.2008 - Z3-3-3194-1-02-01/08

    Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen ausreichend?

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren (VK Südbayern, Beschluss vom 19. Februar 2008, Z3-3-3194-1-02-01/08 sowie OLG München, Beschlüsse vom 27. Juni 2007- Verg 07/07 und 7. August 2007- Verg 8/07).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Auch wenn die Bieter naturgemäß nur in einem begrenzten Umfang Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens haben, muss der Antragsteller zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen; wobei ein Mindestmaß an Substantiierung einzuhalten ist und der Vortrag nicht auf reinen Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen beruhen darf (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2012- Verg W 5/12 unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 7. August 2007 - Verg 8/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 11 Verg 5/10).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - Verg W 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde in einem

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.07.2019 - VK 10/19
    Auch wenn die Bieter naturgemäß nur in einem begrenzten Umfang Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens haben, muss der Antragsteller zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen; wobei ein Mindestmaß an Substantiierung einzuhalten ist und der Vortrag nicht auf reinen Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen beruhen darf (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2012- Verg W 5/12 unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 7. August 2007 - Verg 8/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 11 Verg 5/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht