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   VK Bremen, 31.01.2013 - VK 5/12   

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https://dejure.org/2013,62972
VK Bremen, 31.01.2013 - VK 5/12 (https://dejure.org/2013,62972)
VK Bremen, Entscheidung vom 31.01.2013 - VK 5/12 (https://dejure.org/2013,62972)
VK Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - VK 5/12 (https://dejure.org/2013,62972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckgebundene Vermietung von Grundstück: Vergaberecht nicht anwenbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus VK Bremen, 31.01.2013 - VK 5/12
    Daher läge das EuGH in seiner insofern maßgeblichen Rechtsprechung in der Rechtssache C-451/08 geforderte unmittelbare wirtschaftliche Interesse der Antragsgegnerin an dem Erhalt der Leistung vor.

    Insoweit liege nach den vom EuGH in der Rechtssache C-451/08 aufgestellten Kriterien in diesem Fall kein Beschaffungsvorgang vor.

    An der Leistung muss der Auftraggeber ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben [EuGH, Rechtssache C-451/08 Rn. 48ff].

    Aus der maßgeblichen Leitentscheidung des EuGH zur möglichen Vergaberechtspflichtigkeit von Grundstücksverträgen vom 25.03.2010 in der Rechtssache C-451/08 ("Helmut Müller GmbH") ergibt sich, dass ein öffentlicher Bauauftrag nur dann vorliegt, wenn der Auftragnehmer direkt oder indirekt die Verpflichtung zur Erbringung der Bauleistungen, die Gegenstand des Auftrages sind, übernimmt und dass es sich dabei um eine nach nationalem Recht einklagbare Verpflichtung handelt.

  • OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 5/07

    Pachtvertrag inkl. Windpark-Errichtung: Ausschreibungspflichtig!

    Auszug aus VK Bremen, 31.01.2013 - VK 5/12
    [vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2008, Verg 5/07, S. 7 unter Ziffer 2].
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus VK Bremen, 31.01.2013 - VK 5/12
    Es ist ein Gebot des fairen Verfahrens und des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dem Antragsteller angemessen Einsicht in die Unterlagen der Vergabestelle zu gewähren, die zur Beurteilung der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags bedeutsam sein können [OLG München, Beschluss vom 08.11.2010, Verg 20/10].
  • OLG Jena, 12.12.2001 - 6 Verg 5/01

    Akteneinsicht

    Auszug aus VK Bremen, 31.01.2013 - VK 5/12
    In solchen Fällen besteht ein Akteneinsichtsrecht aber nur in dem Umfang, in dem die Vergabeakten zur Beantwortung der Frage der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages eingesehen werden müssen (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 111 GWB, Rn. 6, mit Verweis auf OLG Jena in NZBau 2002, 294 und Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, § 111 GWB, Rn. 5 mit Verweis auf BayOLG, NZ Bau 2002, 294 (Ls.)).
  • OLG München, 04.04.2008 - Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Pflicht der Vergabestelle zu einem Hinweis in der

    Auszug aus VK Bremen, 31.01.2013 - VK 5/12
    Vielmehr hängt die Anwendbarkeit des Vergaberechts allein von objektiven rechtlichen Kriterien ab (vgl. Beschluss des OLG München vom 04.04.2008, Verg 4/08, Tz. 47).
  • OLG Bremen, 27.05.2013 - Verg 1/13

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Nachdem die Antragstellerin die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 31.01.2013, Az. 16 - VK 5/12, zurückgenommen hat, hat sie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen, §§ 516 Abs. 3 ZPO analog, 120 Abs. 2, 78 S. 1 GWB.
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