Rechtsprechung
   VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17   

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https://dejure.org/2017,26715
VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17 (https://dejure.org/2017,26715)
VK Bund, Entscheidung vom 01.06.2017 - VK 1-47/17 (https://dejure.org/2017,26715)
VK Bund, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - VK 1-47/17 (https://dejure.org/2017,26715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsberatung für Neubauvorhaben: Maßgeblicher Schwellenwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Zusammenfassung der Auftragswerte von Bauauftrag und begleitenden Beratungsleistungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Addition der Auftragswerte bei Hauptauftrag und begleitenden Beratungsleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptauftrag und begleitender Beratungsauftrag: Keine Addition der Auftragswerte! (VPR 2017, 187)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Die ASt legte hiergegen sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein (Az.: VII-Verg 7/17); als Termin für die mündliche Verhandlung ist vom Gericht der 7. Juni 2017 bestimmt.

    Von Seiten der Ag erhielt die ASt erstmals mit Schriftsatz vom 4. April 2017 im oben genannten sofortigen Beschwerdeverfahren (VII-Verg 7/17) von der erfolgten Interimsvergabe an die Bg Kenntnis.

  • VK Bund, 08.02.2017 - VK 1-144/16

    Juristische Beratungsleistung bei Neubau

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Hiergegen wandte sich die nach der Wertung der Ag drittplatzierte ASt mit einem Nachprüfungsantrag, den die Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 8. Februar 2017 (VK 1-144/16) zurückwies.

    Noch während des bei der Vergabekammer des Bundes anhängigen Nachprüfungsverfahrens VK 1-144/16 schloss die Ag das Angebot der ursprünglichen Zuschlagsdestinatärin ([...]) - im Folgenden: [A-Rechtsanwälte]) aus, so dass im Folgenden die Bg den Zuschlag erhalten sollte.

  • EuGH, 15.03.2012 - C-574/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Schließlich führt auch die Auslegung der Vorschriften zur Auftragswertschätzung durch den EuGH (vgl. insbesondere Urteil vom 15. März 2012, Rs. C-574/10 - Autalhalle), wonach eine funktionale Betrachtungsweise für die Frage geboten ist, ob es sich um einen einheitlichen Auftrag handelt, und künstliche Aufteilungen unzulässig sind, nicht zu einem anderen Ergebnis.

    b) Der geschätzte Auftragswert des Hauptvertrags ist aber auch nicht aufgrund einer funktionalen Betrachtungsweise entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (vgl. insbesondere Urteil vom 15. März 2012, Rs. C-574/10 - Autalhalle) zu dem Auftragswert des Interimsvertrags hinzuzurechnen.

  • VK Bund, 28.02.2017 - VK 1-05/17

    Juristische Beratungsleistung bei Neubau

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Gegen diesen Angebotsausschluss wandte sich [A-Rechtsanwälte] mit einem eigenen Nachprüfungsantrag und hatte vor der Vergabekammer Erfolg (vgl. bestandskräftiger Beschluss vom 28. Februar 2017, VK 1-5/17), so dass nun wieder die ursprüngliche Zuschlagsdestinatärin [A-Rechtsanwälte] für den Zuschlag vorgesehen ist.
  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Schwellenwerts durch das Gericht bei

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Ausgangspunkt ist zunächst die vom Auftraggeber vorgenommene Auftragswertschätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (vgl. § 3 Abs. 3 VgV), soweit sie ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2010, VII-Verg 34/10; OLG München, Beschluss vom 11. April 2013, Verg 3/13).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2015 - Verg 37/15

    Zulässigkeit des Forderns der Vorlage einer Erlaubnis nach § 1 AÜG im Rahmen der

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Die hier streitgegenständliche Konstellation ist vergleichbar mit einer Bewachungsdienstleistung, deren Durchführung aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens verschoben werden muss und daher für einen Interimszeitraum vergeben wird (siehe hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2015, VII-Verg 37/15), wo das Gericht keine Bedenken gegen eine Interimsvergabe hatte).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - Verg 40/16

    Erlass eines Zuschlagsverbots im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    In einem solchen Fall müsste die ASt im anhängigen Beschwerdeverfahren etwa einen Antrag entsprechend § 169 Abs. 3 GWB stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2016, VII-Verg 40/16; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 58/11).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Die Bg hat sich zudem durch Schriftsatzvortrag aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05; Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Die Bg hat sich zudem durch Schriftsatzvortrag aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05; Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - Verg 34/10

    Wiederherstellung des Zuschlagsverbots im Vergabenachprüfungsverfahren;

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
    Ausgangspunkt ist zunächst die vom Auftraggeber vorgenommene Auftragswertschätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (vgl. § 3 Abs. 3 VgV), soweit sie ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2010, VII-Verg 34/10; OLG München, Beschluss vom 11. April 2013, Verg 3/13).
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