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   VK Bund, 01.08.2017 - VK 1-69/17   

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https://dejure.org/2017,29169
VK Bund, 01.08.2017 - VK 1-69/17 (https://dejure.org/2017,29169)
VK Bund, Entscheidung vom 01.08.2017 - VK 1-69/17 (https://dejure.org/2017,29169)
VK Bund, Entscheidung vom 01. August 2017 - VK 1-69/17 (https://dejure.org/2017,29169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe "Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken", Angemessenheit der Teilnahmefrist, Verlängerung, Änderung, Eignungskriterien, Rüge, Erkennbarkeit

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Arzneipflanzen-Referenz": Einreichungsfrist von 21 Tagen ist angemessen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Arzneipflanzen-Referenz": Einreichungsfrist von 21 Tagen ist angemessen! (VPR 2017, 246)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 01.08.2017 - VK 1-69/17
    Dabei ist für die Rechtskenntnis nicht ausreichend, wenn ein Bewerber oder Bieter lediglich Zweifel an der Vergaberechtskonformität einer Handlung hat; erforderlich ist vielmehr das positive Erkennen eines Vergabeverstoßes oder zumindest ein mutwilliges "Sich-Verschließen" vor dieser Erkenntnis (hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11).

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Ag war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Rechtsfragen zur ordnungsgemäßen Durchführung von Vergabeverfahren aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und

    Auszug aus VK Bund, 01.08.2017 - VK 1-69/17
    Dabei ist für die Rechtskenntnis nicht ausreichend, wenn ein Bewerber oder Bieter lediglich Zweifel an der Vergaberechtskonformität einer Handlung hat; erforderlich ist vielmehr das positive Erkennen eines Vergabeverstoßes oder zumindest ein mutwilliges "Sich-Verschließen" vor dieser Erkenntnis (hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus VK Bund, 01.08.2017 - VK 1-69/17
    Lücken und Ungenauigkeiten in der Bekanntmachung oder den Bewerbungsbedingungen gehen zu ihren Lasten (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 01.08.2017 - VK 1-69/17
    Denn ein objektiver, fachkundiger Bewerber konnte ohne anwaltliche Beratung nicht beurteilen, ob die von der Ag eingeräumte Teilnahmefrist "angemessen" war (vgl. zu diesem Maßstab des § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 40/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 1. August 2017 (VK 1 - 69/17) aufgehoben.

    Die Antragstellerin beantragt - soweit hier von Bedeutung -, 1. der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 01.08.2017, Az. VK 1 - 69/17, wird aufgehoben, 2. der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin wird aufgegeben, das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Teilnahmeanträge zurückzuversetzen und eine angemessene Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge vorzusehen, wobei angemessen nicht weniger als neun Kalendertage sind.

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