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   VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21   

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VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21 (https://dejure.org/2021,51696)
VK Bund, Entscheidung vom 01.10.2021 - VK 2-101/21 (https://dejure.org/2021,51696)
VK Bund, Entscheidung vom 01. Oktober 2021 - VK 2-101/21 (https://dejure.org/2021,51696)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21
    Die Mitbieter hätten demnach einen Vergaberechtsverstoß, der in der fehlerhaften Bejahung der Eignung eines Unternehmens am Ende des Teilnahmewettbewerbs liegt, ab der Begründung des Vertrauenstatbestands hinzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29. März 2021, Verg 9/21, Juris Rn. 47).
  • VK Bund, 23.07.2021 - VK 2-75/21

    Abweichen des Angebots von Vorgaben der Vergabeunterlagen, Aufklärung bei

    Auszug aus VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21
    In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den Angebotsausschluss (Beschluss vom 23. Juli 2021, VK2-75/21) wurde der Ag von der Vergabekammer aufgegeben, das Vergabeverfahren in den Stand nach Angebotsabgabe zurückzuversetzen und die Angebotswertung unter Berücksichtigung des Angebots der ASt zu wiederholen.
  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

    Auszug aus VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21
    In Fällen solcher unverschuldeten Informationsdefizite setzt eine hinreichend substantiierte Rüge voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte oder Indizien dargelegt werden, die den Verdacht auf Vergaberechtsverstöße begründen können (vgl. OLG München, Beschluss v. 07.08.2007, Verg 08/07, juris Rn. 18) In ihrer Rüge stellt die ASt dar, dass sie davon ausgeht, der Inhalt der Angebote nach der Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe sei unverändert geblieben und damit auch die Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebots der Bg. Dass sich nach der neuerlichen Angebotswertung auf die Rüge der Bg hin die Rangfolge der Bieter dennoch verschob, kann ohne inhaltliche Kenntnis der Wertungsentscheidung aus Sicht der ASt auf einen Fehler bei der Angebotswertung hindeuten.
  • VK Bund, 29.03.2021 - VK 1-26/21

    Bewachungsleistung

    Auszug aus VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21
    Es besteht auch kein Widerspruch zur Entscheidung der ersten Vergabekammer des Bundes vom 29. März 2021 - VK 1-26/21, in der maßgeblich streitig war, ob das Angebot der dortigen ASt so auszulegen war, dass die angebotene Personalstärke den Faktor von 4, 3 überstieg.
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