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   VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17   

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https://dejure.org/2017,32435
VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17 (https://dejure.org/2017,32435)
VK Bund, Entscheidung vom 02.08.2017 - VK 2-74/17 (https://dejure.org/2017,32435)
VK Bund, Entscheidung vom 02. August 2017 - VK 2-74/17 (https://dejure.org/2017,32435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Postdienstleistungen, Wertungsvorgaben

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transport und Auslieferung von Briefen sind keine "Briefpostdienste"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Brieftransport und -zustellung sind keine privilegierten Tätigkeiten! (VPR 2017, 235)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unklarheiten in den Wertungskriterien: Wiederholung des Verfahrens! (VPR 2017, 239)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 01.08.2017 - VK 2-72/17

    Postdienstleistungen; Wertungsvorgaben

    Auszug aus VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17
    Die Bg biete ein detailliertes Reklamationskonzept an und wisse mit Versandspitzen umzugehen, wie nicht zuletzt der Referenzaufträge u.a. im [...] (Los 2) zeigten (Parallelverfahren VK 2 -72/17).

    Nachvollziehbar ist vor diesem Hintergrund aber auch, dass die Bg ein anderes Verständnis hatte und daher beim im Parallelverfahren VK 2 - 72/17 streitgegenständlichen Los 2, bei dem sie bisherige Auftragnehmerin ist, umfassende Ausführungen gemacht hat.

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 36/13

    Anforderungen an die Transparenz der Berechnungsformel für das wirtschaftlichste

    Auszug aus VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17
    Dies wäre vor dem Hintergrund, dass der Einsatz von Subunternehmern generell zulässig ist, vergaberechtlich auch höchst problematisch; es wäre vergaberechtlich unzulässig, ein Angebot schlechter zu bewerten, nur weil der Bieter die Leistungen nicht vollständig selbst erbringt, sondern bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer hinzuzieht (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 1/12; Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13, sowie zuletzt Beschluss vom 9. April 2014 - VII-Verg 36/13).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2012 - Verg 95/11

    Laufzeit einer Rahmenvereinbarung: Nur in Ausnahmen über 4 Jahre!

    Auszug aus VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17
    Der Auftraggeber hat daher bei der Festlegung der Dauer der Rahmenvereinbarung zu bedenken, dass eine zu lange Vertragslaufzeit wettbewerbsbeschränkend wirkt (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. April 2012, VII-Verg 95/11).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 1/12

    VOF: Unterkriterien sind festzulegen und bekannt zu machen!

    Auszug aus VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17
    Dies wäre vor dem Hintergrund, dass der Einsatz von Subunternehmern generell zulässig ist, vergaberechtlich auch höchst problematisch; es wäre vergaberechtlich unzulässig, ein Angebot schlechter zu bewerten, nur weil der Bieter die Leistungen nicht vollständig selbst erbringt, sondern bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer hinzuzieht (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 1/12; Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13, sowie zuletzt Beschluss vom 9. April 2014 - VII-Verg 36/13).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17
    Dies wäre vor dem Hintergrund, dass der Einsatz von Subunternehmern generell zulässig ist, vergaberechtlich auch höchst problematisch; es wäre vergaberechtlich unzulässig, ein Angebot schlechter zu bewerten, nur weil der Bieter die Leistungen nicht vollständig selbst erbringt, sondern bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer hinzuzieht (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 1/12; Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13, sowie zuletzt Beschluss vom 9. April 2014 - VII-Verg 36/13).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2011 - Verg 22/11

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17
    Ebenfalls ist zu bedenken, dass die Bg zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aufgrund des Kontrahierungszwangs, dem die [...] als derzeit einziger Universaldienstleisterin im Sinne der Post-Universaldienstleistungsverordnung unterliegt, stets auch deren Dienste als Subunternehmerin in Anspruch nehmen und diese in die Leistungserbringung einbinden kann (vgl. zu diesem Aspekt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2011, VII-Verg 22/11).
  • VK Thüringen, 15.01.2018 - 250-4003-9213/2017-E-022-EF

    Preise sind Bietersache!

    und in diesem Zusammenhang zu erbringender Konsolidierungsleistungen vollumfänglich das strengere allgemeine Vergaberecht und damit auch der allgemeine Schwellenwert für Dienstleistungen gemäß Artikel 4 lit. c) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von 209.000,00 Euro gelten soll (vgl. hierzu näher VK Bund, Beschluss vom 02.08.2017, Az.: VK 2-74/17).
  • VK Thüringen, 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G

    Was sind "kritische" Aufgaben?

    Der in den Artikeln 4 lit. d), 74 und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU unter anderem für (Brief-) Postdienste vorgesehene Schwellenwert in Höhe von xxxx Euro netto soll in vorliegenden Fällen nach Auffassung der Vergabekammer des Bundes nicht einschlägig sein, da (Brief-) Postdienste lediglich Dienste im Zusammenhang mit Transport und Zustellung umfassten, so dass aus diesem Verständnis heraus nicht der Transport der Briefe und deren Zustellung selbst, sondern lediglich in diesem Zusammenhang zu erbringende Konsolidierungsleistungen, wie zum Beispiel im vorliegenden Vergabeverfahren das zum Leistungsgegenstand gehörende Frankieren der Briefsendungen, (Brief-) Postdienste darstellen sollen und bei einem derartigen Zusammentreffen von (Brief-) Postdiensten und in diesem Zusammenhang zu erbringenden Konsolidierungsleistungen vollumfänglich das strengere allgemeine Vergaberecht und damit auch der allgemeine Schwellenwert für Dienstleistungen gemäß Artikel 4 lit. c) der Richtlinie 2014/24/EU gelten soll (vgl. hierzu näher VK Bund, Beschluss vom 02.08.2017, Az.: VK 2-74/17).
  • VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21

    Sektorenvergabe nur im Rahmen der Sektorentätigkeit!

    Allerdings greift die Privilegierung nur dann, wenn die ausgeschriebene Leistung neben den "Post- und Briefpostdiensten" keine weiteren Leistungen umfassen, die - aufgrund mangelnder Erwähnung im Anhang XIV der RL 2014/24/EU - keiner Erleichterung erfahren (vgl. VK Bund, Beschluss vom 02.08.2017, VK 2-74/17).
  • VK Niedersachsen, 19.03.2020 - VgK-02/20

    Vergabe eines Vertrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung

    Mit den Entscheidungen der VK Bund (VK Bund, Beschluss vom 27.09.2017, VK 2 -102/17 ; VK Bund, Beschluss vom 02.08.2017, VK 2 - 74/17 ) geht auch die VK Niedersachsen davon aus, dass die hausinternen Dienstleistungen und der Versand einen einheitlichen Auftrag bilden.
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