Rechtsprechung
   VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12   

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https://dejure.org/2012,19458
VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12 (https://dejure.org/2012,19458)
VK Bund, Entscheidung vom 04.07.2012 - VK 1-64/12 (https://dejure.org/2012,19458)
VK Bund, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - VK 1-64/12 (https://dejure.org/2012,19458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der fehlerhaften Aufhebung einer Ausschreibung i.R.d. Vergabe eines Rahmenvertrages über Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann eine Ausschreibung aufgehoben werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann eine Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden? (IBR 2012, 667)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
    Billigkeitserwägungen wie sie § 128 Abs. 3 S. 5 GWB gestattet, sind im Rahmen des § 128 Abs. 4 GWB allein schon aus gesetzessystematischen Gründen von vorherein nicht angezeigt (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012, X ZB 3/11) und brauchen daher hier nicht erörtert zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 15/10

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
    Dies ist bei der Frage, ob Verfahrenskosten im Falle der Rücknahme entgegen § 128 Abs. 3 S. 4 GWB nicht dem Antragsteller, sondern nach billigem Ermessen dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, zu Lasten der ASt zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September 2010, VII-Verg 15/10).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - Verg 50/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
    Ein sachlicher Grund im o.g. Sinne, eine Ausschreibung aufzuheben, - auf den sich die Ag hier allerdings nicht einmal berufen hat - könnte auch dann vorliegen, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet und deshalb ohnehin zurückzuversetzen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10, und vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
    Ein sachlicher Grund im o.g. Sinne, eine Ausschreibung aufzuheben, - auf den sich die Ag hier allerdings nicht einmal berufen hat - könnte auch dann vorliegen, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet und deshalb ohnehin zurückzuversetzen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10, und vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - Verg 46/06

    Rechtsschutzbedürfnis der Beigeladenen bei erneuter Angebotswertung nach

    Auszug aus VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
    Die Ag hat in der Bewertung dieses Kriteriums die Grenzen des ihr zustehenden Spielraums überschritten (vgl. zum nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums eines öffentlichen Auftraggebers bei der Wertung von Angebotskonzepten nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
    D.h. die für § 17 Abs. 1 lit. c) VOL/A erforderliche Feststellung, dass überhaupt kein wirtschaftliches Angebot vorliegt, hat die Ag mangels Abschluss der Wertung noch gar nicht treffen können, so dass eine Aufhebung der Ausschreibung aus diesem Grund rechtswidrig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
    Insbesondere kann ein Bieter auch dann in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung bereits aufgehoben hat, der Antragsteller diese Aufhebung jedoch - wie hier - für vergabefehlerhaft hält (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17

    Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen unvollständiger Angaben zur

    Eine nicht § 17 VOB/A a.F. unterfallende Aufhebung/Zurückversetzung ist jedoch grundsätzlich ebenfalls wirksam, wenn auch rechtswidrig, sofern sie auf einen sachlichen Grund gestützt wird (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1 - 64/12 Rn. 69; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2010 - Verg 50/10; Portz in: Kulartz ebenda § 17 Rn. 33, letzter Spiegelstrich).

    Entsprechend den Grundsätzen der Aufhebung ist eine nicht von § 17 VOB/A a.F. gedeckte Zurückversetzung des Verfahrens zwar rechtswidrig, trotzdem aber grundsätzlich wirksam, sofern sie auf vernünftige, sachliche und nicht diskriminierende Gründe gestützt wird (vgl. ausf. zur Aufhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013 - Verg 4/13; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1 - 64/12 Rn. 67; Portz in: Kulartz, Marx, Portz, Prieß, VOB/A, 2.Aufl., § 17 Rn. 4; Kadenbach in: Müller-Wrede, GWB, § 168 Rn. 29).

    So kann ein Verfahren aufgehoben werden, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet ist und deshalb ohnehin zurückversetzt werden müsste (vgl. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 4.7.2012 - VK 1-64/12; auch Portz in: Kulartz ebenda § 17 Rn. 4; offengelassen vom OLG München, Beschluss vom 4.4.2013 - Verg 4/13).

  • VK Sachsen, 02.10.2012 - 1/SVK/022-12

    Wann ist ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften "erkennbar"?

    Unter Verweis auf eine Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes (B. v. 04.07.2012, VK 1 - 64/12) legte die Antragstellerin dar, dass nicht nur ungewöhnlich niedrig, sondern auch bei ungewöhnlich hohen Angeboten dem Bieter zunächst die Gelegenheit zur Aufklärung seiner Preisbildung einzuräumen sei.

    Richtig ist aber auch, dass in der Rechtsprechung vereinzelt (vgl. 1. VK Bund, B. v. 04.07.2012, VK 1 - 64/12) darauf verwiesen wird, dass die Rechtsfolge bei ungewöhnlich hohen Angeboten dieselbe sei, wie bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten, weshalb einem Bieter auch in diesem Fall zunächst Gelegenheit zu geben sei, seine Preisbildung zu erläutern mit der Folge, dass ggf. auch Angebote mit besonders hohen Preisen bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt werden könnten.

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