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   VK Bund, 04.12.2017 - VK 2-134/17   

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https://dejure.org/2017,49599
VK Bund, 04.12.2017 - VK 2-134/17 (https://dejure.org/2017,49599)
VK Bund, Entscheidung vom 04.12.2017 - VK 2-134/17 (https://dejure.org/2017,49599)
VK Bund, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - VK 2-134/17 (https://dejure.org/2017,49599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Keine Statthaftigkeit bei wirksamem Vertragsschluss; Frist des § 135 Abs. 2 GWB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eindeutig nur ein Kooperationspartner gesucht: Ausschreibung ist transparent!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsentwurf muss nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht werden! (VPR 2018, 78)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur ein Kooperationspartner gesucht: Vertragsentwurf muss nicht veröffentlicht werden! (IBR 2018, 164)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Bund, 02.06.2017 - VK 2-52/17

    Nachprüfungsantrag des Zuschlagsempfängers bei schwebender Wirksamkeit nach § 135

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2017 - VK 2-134/17
    Ist der Zuschlag vor Einreichung des Nachprüfungsantrags bereits wirksam erteilt worden, so kann er auch durch die Vergabekammer nicht mehr aufgehoben werden, § 168 Abs. 2 S. 1 GWB, was dazu führt, dass der Nachprüfungsantrag als Instrument des Primärrechtsschutzes nicht mehr statthaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00 zu §§ 107, 114 Abs. 2 GWB a.F.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2017, Az. VII-Verg 38/16; 2. VK Bund, Beschluss vom 2. Juni 2017, VK2-52/17).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2017 - VK 2-134/17
    Ist der Zuschlag vor Einreichung des Nachprüfungsantrags bereits wirksam erteilt worden, so kann er auch durch die Vergabekammer nicht mehr aufgehoben werden, § 168 Abs. 2 S. 1 GWB, was dazu führt, dass der Nachprüfungsantrag als Instrument des Primärrechtsschutzes nicht mehr statthaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00 zu §§ 107, 114 Abs. 2 GWB a.F.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2017, Az. VII-Verg 38/16; 2. VK Bund, Beschluss vom 2. Juni 2017, VK2-52/17).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2017 - VK 2-134/17
    Ist der Zuschlag vor Einreichung des Nachprüfungsantrags bereits wirksam erteilt worden, so kann er auch durch die Vergabekammer nicht mehr aufgehoben werden, § 168 Abs. 2 S. 1 GWB, was dazu führt, dass der Nachprüfungsantrag als Instrument des Primärrechtsschutzes nicht mehr statthaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00 zu §§ 107, 114 Abs. 2 GWB a.F.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2017, Az. VII-Verg 38/16; 2. VK Bund, Beschluss vom 2. Juni 2017, VK2-52/17).
  • VK Westfalen, 26.03.2018 - VK 1-1/18

    Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

    Die Antragsgegnerin verweist diesbezüglich auf eine Entscheidung der VK Bund (4.12.2017, VK 2-134/17), wonach es darauf ankomme, dass mit hinreichender Deutlichkeit aus der Bekanntmachung und der Leistungsbeschreibung sich ergebe, welche Anforderungen gestellt würden.
  • VK Westfalen, 26.03.2018 - VK 1-47/17

    Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

    Die Antragsgegnerin verweist diesbezüglich auf eine Entscheidung der VK Bund (4.12.2017, VK 2-134/17), wonach es darauf ankomme, dass mit hinreichender Deutlichkeit aus der Bekanntmachung und der Leistungsbeschreibung sich ergebe, welche Anforderungen gestellt würden.
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