Rechtsprechung
VK Bund, 06.04.2009 - VK 3-49/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verheimlichung einer Unterauftragsvergabe: Ausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vergaberecht.cc (Kurzinformation)
Verschweigen der beabsichtigten Unterauftragsvergabe führt zum Ausschluss
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verschweigen der beabsichtigten Unterauftragsvergabe: Ausschluss! (IBR 2009, 1247)
Verfahrensgang
- VK Bund, 06.04.2009 - VK 3-49/09
- OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - Verg 14/09
Papierfundstellen
- ZfBR 2009, 707
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06
Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger …
Auszug aus VK Bund, 06.04.2009 - VK 3-49/09
Denn dem Antragsteller muss die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen einen vom öffentlichen Auftraggeber erst später herangezogenen Ausschlussgrund zu verteidigen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27. Juli 2006, Verg 23/06).Denn das Angebot der ASt ist nicht lediglich mit einem "lokalen" Mangel behaftet, sondern mit einem gewichtigen Verstoß gegen Grundsätze des Vergabeverfahrens (vgl. zum "lokalen" Mangel: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2006, Verg 23/06).
c) Da die ASt von der Vergabe auszuschließen ist, berührt der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder ihre Interessen noch kann sie durch etwaige andere Vergaberechtsverstöße in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2006, Verg 23/06; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).
- OLG Düsseldorf, 09.04.2008 - Verg 2/08
Zu den Voraussetzungen der Bekanntgabe einer detaillierten Bewertungsmatrix und …
Auszug aus VK Bund, 06.04.2009 - VK 3-49/09
In dem dort entschiedenen Fall konnte ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs nicht festgestellt werden, weil dort trotz gegenseitiger Einsetzung als Nachunternehmer nicht ausgeschlossen werden konnte, dass den Bietern noch nennenswerte Gestaltungsspielräumen bei der Kalkulation des Angebote verblieben waren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. April 2008, Verg 2/08).Insoweit kann offenbleiben, ob die ASt durch die Nichtbekanntgabe der Unterkriterien und ihrer Gewichtung sowie der Vermischung von Eignungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien in der Wertungsmatrix in ihren Bieterrechten betroffen ist (s. zur Pflicht des Auftraggebers zur Mitteilung einer detaillierten Wertungsmatrix: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. April 2008, Verg 2/08).
- OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05
Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Bund, 06.04.2009 - VK 3-49/09
Die ASt hat kein Prozessrechtsverhältnis zur Bg begründet, denn sie hat lediglich Einwendungen gegen Grundlagen des Vergabeverfahrens geltend macht und sich nicht gegen die Zuschlagserteilung an die Bg gewendet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlusss vom 8. Feburar 2006, VII-Verg 61/05). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 06.04.2009 - VK 3-49/09
c) Da die ASt von der Vergabe auszuschließen ist, berührt der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder ihre Interessen noch kann sie durch etwaige andere Vergaberechtsverstöße in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2006, Verg 23/06; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).
- OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - Verg 14/09
Ausschluss eines Bieters wegen unrichtiger Angaben hinsichtlich des Einsatzes von …
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 06. April 2009 (VK 3-49/09) wird zurückgewiesen. - VK Berlin, 26.10.2009 - VK-B2-28/09
Bedingung für Verzicht auf förmliche Unterrichtung durch Auftraggeber
Ein Anspruch nach § 97 Abs. 7 GWB setzt allerdings auch voraus, dass dem antragstellenden Bieter kein derart schwerwiegender Ausschlussgrund anhaftet hat, dass er auch in einer "zweiten Runde" keine Chance auf den Zuschlag hätte (3. VK Bund, Beschl. vom 6.4.09 - VK 3 - 49/09).