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   VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18   

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https://dejure.org/2018,10952
VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18 (https://dejure.org/2018,10952)
VK Bund, Entscheidung vom 06.04.2018 - VK 2-22/18 (https://dejure.org/2018,10952)
VK Bund, Entscheidung vom 06. April 2018 - VK 2-22/18 (https://dejure.org/2018,10952)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17) sei eine tiefgehende Dokumentation der Bewertung zu erwarten, wie das Konzept der Bg die zwei Mindestpunkte erreicht haben solle, um eine etwaige Benachteiligung eines anderen Bieters zur Überprüfung der.

    Als Konsequenz daraus, dass den Bietern die Bewertungsmethode nicht im Einzelnen bekannt gemacht werden müsse und es ihnen demzufolge auch nicht im Vorhinein möglich sein müsse, zu erkennen, welchen Erfüllungsgrad ihre Angebote auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs oder konkreter Kriterien aufweisen müssten, müssten die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung umso klarer gefasst sein, damit die Bieter erkennen könnten, was der Auftraggeber von ihnen erwarte (OLG Düsseldorf, a.a.O. und Beschluss vom 8.März 2017, VII-Verg 39/16; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Im Gegenteil betont etwa das OLG Düsseldorf zu Recht, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2016 - C- 6/15 ("Dimarso") nicht die Anforderungen an die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung abschwächt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018, VII- Verg 39/17).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Als Konsequenz daraus, dass den Bietern die Bewertungsmethode nicht im Einzelnen bekannt gemacht werden müsse und es ihnen demzufolge auch nicht im Vorhinein möglich sein müsse, zu erkennen, welchen Erfüllungsgrad ihre Angebote auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs oder konkreter Kriterien aufweisen müssten, müssten die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung umso klarer gefasst sein, damit die Bieter erkennen könnten, was der Auftraggeber von ihnen erwarte (OLG Düsseldorf, a.a.O. und Beschluss vom 8.März 2017, VII-Verg 39/16; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Im Gegenteil betont etwa das OLG Düsseldorf zu Recht, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2016 - C- 6/15 ("Dimarso") nicht die Anforderungen an die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung abschwächt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018, VII- Verg 39/17).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 36/13

    Anforderungen an die Transparenz der Berechnungsformel für das wirtschaftlichste

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Dies wäre vor dem Hintergrund, dass der Einsatz von Subunternehmern generell zulässig ist, vergaberechtlich auch höchst problematisch; es ist vergaberechtlich unzulässig, ein Angebot schlechter zu bewerten, nur weil der Bieter die Leistungen nicht vollständig selbst erbringt, sondern bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer hinzuzieht (so: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 1/12; Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13, sowie zuletzt Beschluss vom 9. April 2014 - VII-Verg 36/13).
  • VK Bund, 09.04.2015 - VK 2-19/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Da grundsätzlich eine Abweichung von Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zum Ausschluss des Angebots bereits aus formellen Gründen führt, so § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, sind abweichende als von der Ag beschriebene Prozesse schon im Ausgangspunkt nicht zulässig (2. VK Bund, Beschlüsse vom 8., 9. und 16. April 2015, VK2-19/15, -21/15 und -27/15) Demzufolge stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer graduellen Bewertung in einem Bereich, der nach den Vorstellungen der Ag - jedenfalls zu einem Teil - lediglich zur Bestätigung der von ihr selbst aufgestellten Prozesse und Abläufe dienen soll.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Eine derartige Bewertungsgrundlage setzte sich zudem dem Verdacht aus, nur einen Schein- Qualitätswettbewerb zu erzeugen, wenn sich das Konzept - jedenfalls größtenteils - in der Übernahme von Vorgaben der Ag erschöpft (zur sog. Alibifunktion eines Zuschlagskriteriums vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2013, VII- Verg 20/13).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 1/12

    VOF: Unterkriterien sind festzulegen und bekannt zu machen!

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Dies wäre vor dem Hintergrund, dass der Einsatz von Subunternehmern generell zulässig ist, vergaberechtlich auch höchst problematisch; es ist vergaberechtlich unzulässig, ein Angebot schlechter zu bewerten, nur weil der Bieter die Leistungen nicht vollständig selbst erbringt, sondern bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer hinzuzieht (so: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 1/12; Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13, sowie zuletzt Beschluss vom 9. April 2014 - VII-Verg 36/13).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
    Dies wäre vor dem Hintergrund, dass der Einsatz von Subunternehmern generell zulässig ist, vergaberechtlich auch höchst problematisch; es ist vergaberechtlich unzulässig, ein Angebot schlechter zu bewerten, nur weil der Bieter die Leistungen nicht vollständig selbst erbringt, sondern bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer hinzuzieht (so: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 1/12; Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13, sowie zuletzt Beschluss vom 9. April 2014 - VII-Verg 36/13).
  • VK Bund, 18.04.2018 - VK 2-28/18

    Signaturfehler bei elektronischer Angebotsabgabe; Konzeptwertung bei

    b) Allerdings hat die Vergabekammer in einem anderen, parallelen und von den Vorgaben her identischen Vergabeverfahren festgestellt, dass die Leistungsbeschreibung und damit die Grundlagen des Vergabewettbewerbs fehlerhaft sind (Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. April 2018 - VK 2-22/18).
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