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   VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20   

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https://dejure.org/2020,17426
VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20 (https://dejure.org/2020,17426)
VK Bund, Entscheidung vom 06.05.2020 - VK 1-30/20 (https://dejure.org/2020,17426)
VK Bund, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - VK 1-30/20 (https://dejure.org/2020,17426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind die Gründe für eine Verfahrensaufhebung zu dokumentieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Wesentlich ist eine Änderung, wenn die Durchführung des Vergabeverfahrens nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder die Unternehmen mit unzumutbaren und nicht mehr auffangbaren Bedingungen verbunden wäre (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13).

    Gleichzeitig beruft sich die Ag auf den Aspekt der Verlagerung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel neben einer zusätzlich möglichen Haushaltssperre für die [...] der Ag. Auch die Änderung der Finanzierungsgrundlagen stellt einen rechtmäßigen Aufhebungsgrund im Vergabeverfahren dar, wenn Haushaltsmittel durch unvorhergesehene Ereignisse überraschend gekürzt oder ganz zurückgezogen werden, vergleichbar einer Störung oder eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13).

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Grundsätzlich kann eine Vergabestelle von einem Beschaffungsvorhaben selbst dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Verpflichtung zur Vergabe von Aufträgen durch die Nachprüfungsinstanzen wäre zudem mit dem auch das Vergaberecht beherrschenden Grundsatz der Sparsamkeit und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel nicht zu vereinbaren (so schon: BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Dazu reicht die reine Aufzählung des Wortlauts der einschlägigen Fallgruppe des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 VgV nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juni 2005, 11 Verg 21/04).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Grundsätzlich kann eine Vergabestelle von einem Beschaffungsvorhaben selbst dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13).
  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    In zeitlicher Hinsicht ist auf wesentliche Änderungen, die nach Einleitung des Vergabeverfahrens auftreten, abzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Dezember 2012, Verg 25/12; Hermann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 63 VgV, Rn. 5).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der öffentliche Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht kategorisch mit allen Aspekten und Argumenten präkludiert werden, die nicht im Vergabevermerk zeitnah niedergelegt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20
    Das für den hilfsweise gestellten Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich aus der nicht grundsätzlich auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs und der Bindungswirkung gemäß § 179 Abs. 1 GWB, die ein festgestellter Vergaberechtsverstoß für ein solches im Übrigen gesondert zu führendes Verfahren entfalten würde (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2007, X ZR 18/07).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 22/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Zurückweisung eines

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 6. Mai 2020 (VK 1 - 30/20) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 6. Mai 2020 (VK 1 - 30/20) zurückgewiesen.

  • VK Bund, 11.12.2020 - VK 2-91/20

    Keine Aufhebung bei unverändert fortbestehender Beschaffungsabsicht

    Bezugspunkt der wesentlichen Änderungen im Aufhebungstatbestand sind jedoch nicht sämtliche ggf. vergaberechtlich relevante Änderungen, sondern ausdrücklich nur die ,,Grundlagen des Vergabeverfahrens", so dass es für eine Aufhebung erforderlich ist, dass sich der Beschaffungsbedarf entweder geändert hat, die Vergabeunterlagen diesem geänderten Bedarf mithin anzupassen sind (vgl. zu einem solchen Fall VK Hessen, Beschluss vom 24.05.2018 - 69d-VK-27/2017), oder aber dass der Beschaffungsbedarf gänzlich entfallen ist (zu dieser Konstellation vgl. die Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes; Beschlüsse vom 6. Mai 2020,VK 1-30/20 und VK 1-32/20, sowie Beschluss vom 7. Mai 2020, VK 2-31/20).
  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Bezugspunkt der wesentlichen Änderungen im Aufhebungstatbestand sind nicht sämtliche ggf. vergaberechtlich relevante Änderungen, sondern ausdrücklich nur die "Grundlagen des Vergabeverfahrens", so dass es für eine Aufhebung erforderlich ist, dass sich der Beschaffungsbedarf entweder geändert hat, die Vergabeunterlagen diesem geänderten Bedarf mithin anzupassen sind (vgl. zu einem solchen Fall VK Hessen, Beschluss vom 24.05.2018 - 69d-VK-27/2017), oder aber dass der Beschaffungsbedarf gänzlich entfallen ist (zu dieser Konstellation vgl. die Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes; Beschlüsse vom 6. Mai 2020, VK 1-30/20 und VK 1-32/20 sowie Beschluss vom 7. Mai 2020, VK 2-31/20), vgl. VK Bund, B. v. 11.12.2020 - VK 2-91/20.
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