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   VK Bund, 06.08.2007 - VK 2-75/07   

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https://dejure.org/2007,47388
VK Bund, 06.08.2007 - VK 2-75/07 (https://dejure.org/2007,47388)
VK Bund, Entscheidung vom 06.08.2007 - VK 2-75/07 (https://dejure.org/2007,47388)
VK Bund, Entscheidung vom 06. August 2007 - VK 2-75/07 (https://dejure.org/2007,47388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft (Zurechung eines von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erhobenen Nachprüfungsantrags zur Bietergemeinschaft)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 06.08.2007 - VK 2-75/07
    Er hat daher kein Prozessrechtsverhältnis zu der ASt dergestalt begründet, dass er ihr gegenüber als obsiegende Partei anzusehen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 06.08.2007 - VK 2-75/07
    Er hat daher kein Prozessrechtsverhältnis zu der ASt dergestalt begründet, dass er ihr gegenüber als obsiegende Partei anzusehen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 06.08.2007 - VK 2-75/07
    Er hat daher kein Prozessrechtsverhältnis zu der ASt dergestalt begründet, dass er ihr gegenüber als obsiegende Partei anzusehen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
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