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   VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16   

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VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16 (https://dejure.org/2016,55812)
VK Bund, Entscheidung vom 06.12.2016 - VK 1-118/16 (https://dejure.org/2016,55812)
VK Bund, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - VK 1-118/16 (https://dejure.org/2016,55812)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhte technische Risiken: Keine Losaufteilung erforderlich!

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Vergabe: Im IT-Bereich darf regelmäßig Gesamtleistung ausgeschrieben werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung aus einer Hand minimiert technische Risiken: Gesamtvergabe zulässig! (VPR 2018, 41)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung aus einer Hand minimiert technische Risiken: Gesamtvergabe zulässig! (IBR 2017, 1068)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Es ist grundsätzlich allein seine Sache zu bestimmen, ob, wann und mit welchen Eigenschaften er etwas beschaffen will (sog. Leistungsbestimmungsrecht, vgl. zur Losbildung: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 m.w.N., und vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

    Dementsprechend kommt dem öffentlichen Auftraggeber eine von den Nachprüfungsinstanzen nur beschränkt im Nachprüfungsverfahren zu kontrollierende Einschätzungsprärogative zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. April 2012, VII- Verg 100/11; und vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

    Darüber hinaus spricht viel dafür, dass es sich vorliegend um ein sog. Splitterlos handelt, so dass die Gesamtvergabe auch aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt wäre, da die gesonderte Wertung dieses Loses, der Vertragsschluss und die gesonderte Abwicklung des Vertrags im Verhältnis zu einer Gesamtvergabe erfahrungsgemäß zu unverhältnismäßigem Aufwand führt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

    Abgesehen davon tangiert dieser Einwand der ASt zwar den Grundsatz des § 97 Abs. 3 S. 2 GWB, dass Leistungen grundsätzlich in Losen zu vergeben sind, um mehrere Anbieter an der Befriedigung des ausgeschriebenen Bedarfs zu beteiligen (vgl. zu Sinn und Zweck des § 97 Abs. 3 S. 2 GWB: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

    ihm übertragenen Aufgaben den daran zu messenden Beschaffungsbedarf sowie die Art und Weise, wie dieser gedeckt werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Es ist grundsätzlich allein seine Sache zu bestimmen, ob, wann und mit welchen Eigenschaften er etwas beschaffen will (sog. Leistungsbestimmungsrecht, vgl. zur Losbildung: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 m.w.N., und vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

    Eine Gesamtvergabe kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Belange die hierfür sprechenden Gründe überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11 m.w.N.).

    Zwar rechtfertigen der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen für sich allein eine Gesamtvergabe nicht, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11).

    ihm übertragenen Aufgaben den daran zu messenden Beschaffungsbedarf sowie die Art und Weise, wie dieser gedeckt werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Dementsprechend kommt dem öffentlichen Auftraggeber eine von den Nachprüfungsinstanzen nur beschränkt im Nachprüfungsverfahren zu kontrollierende Einschätzungsprärogative zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. April 2012, VII- Verg 100/11; und vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11).

    Streitigkeiten und Mehrkosten nicht zuzumuten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags eines potentiellen

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Ein (potentieller) Nachunternehmer ist jedoch nicht antragsbefugt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2014, VII-Verg 20/14 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn die Rechtsstellung des Antragstellers durch die fehlende bzw. erst nachgeholte Dokumentation beeinträchtigt wurde (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII-Verg 29/13 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn die Rechtsstellung des Antragstellers durch die fehlende bzw. erst nachgeholte Dokumentation beeinträchtigt wurde (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII-Verg 29/13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - Verg 35/12

    Anforderungen an die Ausschreibung qualitätsorientierter Reinigungsarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    In einem solchen Fall dokumentiert ein Antragsteller sein Auftragsinteresse durch seine Rüge und den anschließenden Nachprüfungsantrag (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2013, VII-Verg 35/12 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Dies gilt erst recht, wenn es - wie hier - um die jederzeitige und verlässliche Einsatzfähigkeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2013, 15 Verg 5/13).
  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    Beschluss vom 4. April 2012, 1 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 11/08

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Zuschlagsverbots wegen Einleitung eines

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 1-118/16
    VII-Verg 11/08), legt die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB aufgrund der bestehenden Zweifel jedoch zugunsten der ASt aus.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - Verg 40/06

    Antragsbefugnis eines Vorlieferanten oder Subunternehmers im Vergabeverfahren

  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

    Dabei sind technische Gründe, die den Verzicht auf eine Losaufteilung gestatten, dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das - nicht durch die inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen vermeidbare - Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber letztlich nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2012, 1 Verg 2/11; VK Bund, Beschluss vom 06.12.2016, VK 1-118/16).
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