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   VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16   

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https://dejure.org/2016,50299
VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16 (https://dejure.org/2016,50299)
VK Bund, Entscheidung vom 06.12.2016 - VK 2-119/16 (https://dejure.org/2016,50299)
VK Bund, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - VK 2-119/16 (https://dejure.org/2016,50299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachforderungen und Erläuterungsanfragen dürfen nicht vermischt werden!

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klare Trennung von Aufklärung und nachgeforderten Erklärungen und Nebenangeboten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16
    Ist eine Beanstandung der Basis für den Wettbewerb zu diesem späten Zeitpunkt letztendlich erfolgreich, so wird das Beschaffungsvorhaben an den Beginn des Vergabeverfahrens zurückgeworfen; der Auftraggeber hat die Grundlagen der Ausschreibung zu ändern und die Möglichkeit zur Angebotsabgabe erneut zu eröffnen (vgl. zur Bedeutung der Rügeobliegenheit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 36/13

    Anforderungen an die Transparenz der Berechnungsformel für das wirtschaftlichste

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16
    Konsequent kommt es bei dem im Gesetz genannten Begriff der "Erkennbarkeit" nicht nur auf die Erkennbarkeit eines (vermeintlichen) Fehlers im tatsächlichen Sinne an, die Erkennbarkeit im Rechtssinne muss vielmehr hinzukommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2013 - VII Verg 26/13, sowie vom 14. Oktober 2013 - VII Verg 36/13).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16
    Konsequent kommt es bei dem im Gesetz genannten Begriff der "Erkennbarkeit" nicht nur auf die Erkennbarkeit eines (vermeintlichen) Fehlers im tatsächlichen Sinne an, die Erkennbarkeit im Rechtssinne muss vielmehr hinzukommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2013 - VII Verg 26/13, sowie vom 14. Oktober 2013 - VII Verg 36/13).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags eines potentiellen

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16
    Mit der "Gründonnerstagsrechtsprechung" des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14), welche die ASt hier anführt, ist der vorliegende Sachverhalt nicht zu vergleichen.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - Verg 16/10

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Verwerfung des

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16
    Auch wenn sicherlich die konkreten Umstände jedes Einzelfalls zu würdigen sind, so beginnt das Vergabeverfahren im Regelfall noch nicht mit der Vorinformation, sondern erst mit der Bekanntmachung (grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2010 - VII-Verg 16/10; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - VK1-130/12).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16
    Der einzige Punkt, in dem Abweichungen zwischen alter und neuer Rechtslage zu erkennen sind, ist die Frage der Wertbarkeit von Nebenangeboten, wenn alleine der Preis Zuschlagskriterium ist; auf der Basis der alten Rechtslage hatte hier der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 7. Januar 2014 (X ZB 15/13) entschieden, dass Nebenangebote nur zugelassen werden können, wenn neben dem Preis auch andere Wertungskriterien aufgestellt wurden, wohingegen nach neuer Rechtslage Nebenangebote auch zulässig sind, wenn allein der Preis entscheidet, vgl. z.B. ausdrücklich § 35 Abs. 2 S. 3 VgV.
  • VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12

    Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!

    Auszug aus VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16
    Auch wenn sicherlich die konkreten Umstände jedes Einzelfalls zu würdigen sind, so beginnt das Vergabeverfahren im Regelfall noch nicht mit der Vorinformation, sondern erst mit der Bekanntmachung (grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2010 - VII-Verg 16/10; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - VK1-130/12).
  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-66/18

    Nachforderungsfrist unzulässiger Weise verlängert: Vergaberechtsverstoß bleibt

    Allerdings sind die vergaberechtlichen Themenkomplexe "Bewertungskriterien", "Bepunktung" und "Schulnotensysteme" und die diesbezüglich zu wahrende Transparenz, Entwicklungsprozessen der aktuelleren Rechtsprechung unterworfen und ergeben sich nicht unmittelbar aus dem GWB oder der VOB/A. Findet sich jedoch eine Anforderung aber nicht ausdrücklich als "harte" und normierte Vorgabe in den vergaberechtlichen Vorschriften, sondern ergibt sie sich aus der die allgemeinen Vorschriften konkretisierenden und weiterentwickelnden jüngeren Rechtsprechung, so wird eine Erkennbarkeit im Rechtssinn weniger wahrscheinlich (2. VK Bund, Beschluss vom 6. Dezember 2016, VK2-119/16).
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