Rechtsprechung
   VK Bund, 07.05.2018 - VK 2-38/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17232
VK Bund, 07.05.2018 - VK 2-38/18 (https://dejure.org/2018,17232)
VK Bund, Entscheidung vom 07.05.2018 - VK 2-38/18 (https://dejure.org/2018,17232)
VK Bund, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - VK 2-38/18 (https://dejure.org/2018,17232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Aufklärungsfrist von einem Tag ist zu kurz!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungsfrist von einem Tag ist zu kurz! (VPR 2018, 1028)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Bund, 12.01.2018 - VK 2-148/17

    Ungewöhnlich niedriges Angebot bzgl. Angebotsteils; Gesamtpreis ist maßgeblich;

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 2-38/18
    Bund, Beschluss vom 14. Januar 2018, Az.: VK2-148/17) war nach den in der vorgelegten Vergabeakte enthaltenen Auswertungen bei den Preisen der ASt und der Bg ersichtlich überschritten.
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 2-38/18
    Die Vorschrift ist bieterschützend im Sinne von § 97 Abs. 6 GWB (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az.: X ZB 10/16; ferner im Anschluss an diese BGH-Entscheidung auch jüngst: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2017, Az.: Verg 17/17 in ausdrücklicher Abkehr von der bislang anders lautenden älteren Rechtsprechungs- und Vergabepraxis).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 2-38/18
    Die Vorschrift ist bieterschützend im Sinne von § 97 Abs. 6 GWB (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az.: X ZB 10/16; ferner im Anschluss an diese BGH-Entscheidung auch jüngst: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2017, Az.: Verg 17/17 in ausdrücklicher Abkehr von der bislang anders lautenden älteren Rechtsprechungs- und Vergabepraxis).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 07.05.2018 (VK 2 - 38/18) unter Ziffer 2. des Beschlusstenors teilweise abgeändert und der erste Satz wie folgt neu gefasst:.
  • VK Sachsen, 14.12.2018 - 1/SVK/029-18

    Vertragslaufzeit auf 60 Monate festgelegt: Nebenangebot über 72 Monate ist

    Allerdings greift die Aufklärungspflicht erst ab Erreichen einer Aufgreifschwelle, eines Preisabstandes von mindestens ca. 20% (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16; VK Bund, B. v. 14.1. 2018, VK 2-148/17; VK Bund, B. v. 07.05.2018 - VK 2-38/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht