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   VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20   

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https://dejure.org/2020,27960
VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20 (https://dejure.org/2020,27960)
VK Bund, Entscheidung vom 07.09.2020 - VK 1-68/20 (https://dejure.org/2020,27960)
VK Bund, Entscheidung vom 07. September 2020 - VK 1-68/20 (https://dejure.org/2020,27960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeunterlagen widersprüchlich: Vergabeverfahren ist zurückzuversetzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebote ausgeschlossen - oder doch nicht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    (Nicht-)Zulassung von Nebenangeboten muss in der Bekanntmachung erfolgen! (VPR 2020, 209)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20
    Die Bg ist als zum Teil mit der Ag unterlegene Partei an den Kosten des Verfahrens und der Erstattung der außergerichtlichen Aufwendungen der ASt zu beteiligen, da der Nachprüfungsantrag zwischen ihr und der ASt einen Interessengegensatz erzeugt hat und die Bg das Verfahren durch Anträge sowie schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag gefördert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13, und vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).

    Soweit sie obsiegt, sind der Bg aus denselben Gründen ihre außergerichtlichen Aufwendungen gemäß § 182 Abs. 4 S. 2 GWB zu erstatten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, aaO.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt und die Bg war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren Rechtsfragen zur vergaberechtskonformen Zulassung und anschließenden Wertung von Nebenangeboten aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2007 - Verg 28/07

    Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben

    Auszug aus VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20
    gesamtschuldnerische Haftung der unterliegenden Beteiligten vorsieht, haften die Ag und die Bg insoweit nach Kopfteilen, also je zur Hälfte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2007, VII-Verg 28/07).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 59/05

    Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

    Auszug aus VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20
    Aufgrund dieser Ungewissheit ist das Unterliegen der ASt hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08, und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus dem von der ASt angeführten Beschluss des OLG Düsseldorf (vom 28. Januar 2015, VII-Verg 31/14) ableiten.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

    Auszug aus VK Bund, 07.09.2020 - VK 1-68/20
    Aufgrund dieser Ungewissheit ist das Unterliegen der ASt hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08, und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).
  • VK Bund, 05.10.2021 - VK 2-93/21

    Wirksame, aber im Ergebnis rechtswidrige Aufhebung zwecks Korrektur eigener

    Entsprechend einer Entscheidung der VK Bund vom 7. September 2020 VK1-68/20, nach der der Zuschlag nicht auf ein nicht zugelassenes Nebenangebot erteilt werden dürfe, allerdings auch nicht auf ein Hauptangebot, da davon ausgegangen werden müsse, dass das Hauptangebot in der Annahme einer Zulassung von Nebenangeboten erstellt worden sei, habe die Ag entschieden, das Vergabeverfahren in den Stand vor Bekanntmachung zurückzuversetzen.

    Vorliegend lasse jedoch auch der Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 7. September 2020 VK1-68/20 einen Zuschlag auf das Angebot der ASt zu.

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