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   VK Bund, 08.07.2021 - VK 1-48/21   

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https://dejure.org/2021,39932
VK Bund, 08.07.2021 - VK 1-48/21 (https://dejure.org/2021,39932)
VK Bund, Entscheidung vom 08.07.2021 - VK 1-48/21 (https://dejure.org/2021,39932)
VK Bund, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - VK 1-48/21 (https://dejure.org/2021,39932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichung von den Vergabeunterlagen: Ausschluss auch im Verhandlungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen auch im Verhandlungsverfahren (VPR 2021, 173)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rügeobliegenheit bei Meinungsverschiedenheiten - erst bei Rechtsverstoß! (VPR 2021, 188)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Vergabeunterlagen: Ausschluss auch im Verhandlungsverfahren! (IBR 2021, 644)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rügeobliegenheit bei Meinungsverschiedenheiten! (IBR 2021, 641)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 08.07.2021 - VK 1-48/21
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Ag war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen zur Auslegung von Leistungs- /Projektbeschreibungen und den Pflichten eines Bieters aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, Rz. 61).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Auszug aus VK Bund, 08.07.2021 - VK 1-48/21
    Jedoch folgt aus den allgemeinen, auch in der SektVO geltenden vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter (§ 1 Abs. 1 SektVO i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 GWB) , dass öffentliche Auftraggeber nur solche Angebote bezuschlagen dürfen, die den ausgeschriebenen Vorgaben vollumfänglich entsprechen, und auf die vorab für alle verbindlich aufgestellten Leistungsanforderungen nicht zugunsten einzelner Bieter verzichten dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 35/13).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 08.07.2021 - VK 1-48/21
    Eine 15-Tage-Frist, die bei der Stellung des Nachprüfungsantrags einzuhalten gewesen wäre, wurde durch dieses Schreiben also nicht ausgelöst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16 m.w.N.).
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