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VK Bund, 09.07.2020 - VK 2-47/20 |
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Verfahrensgang
- VK Bund, 09.07.2020 - VK 2-47/20
- OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - Verg 33/20
- OLG Düsseldorf, 19.10.2020 - Verg 33/20
- OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - Verg 33/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
Ausschluss nach §15 EU Abs. 2 VOB/A wegen mangelnder Mitwirkung an der …
Auszug aus VK Bund, 09.07.2020 - VK 2-47/20
- Die Ag verhalte sich mit ihrer Entscheidung zur Nichtberücksichtigung des Angebots der ASt zudem widersprüchlich, da sie sich, so habe die ASt erfahren, im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VK2-21/20 in einem Schriftsatz vom 31. März 2020, dort auf Seite 9, dahin eingelassen habe, dass der Mindestumsatz nur dann zu fordern sei, wenn eine Bezuschlagung mit beiden Losen erfolgen solle.- Darüber hinaus begehrt die ASt Einsicht in den vollständigen Beschluss zum Nachprüfungsverfahren VK2-21/20 sowie in die Schriftsätze der Ag aus diesem Nachprüfungsverfahren.
Soweit die ASt aufgrund ihrer Informationen aus dem Verfahren VK 2-21/20 meint, die Ag habe dort selbst das Verständnis artikuliert, wonach nur bei Zuschlag auf beide Lose die 8 Mio. gefordert gewesen seien, so könnte dies die Richtigkeit dieser Annahme unterstellt nicht zu einem anderen Ergebnis führen.
Sollte die Ag im Verfahren VK 2-21/20 ein anderes Verständnis vorgetragen haben, so kann dies nur als Prozesstaktik angesehen werden.
In Bezug auf die von der ASt begehrte Einsicht in den Beschluss im Verfahren VK 2- 21/20 sowie in die diesbezüglichen Schriftsätze erstreckt sich das Recht auf Akteneinsicht nicht.
- OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen
Auszug aus VK Bund, 09.07.2020 - VK 2-47/20
Wenn die ASt anführt, sie habe die Vorgabe so verstanden, dass diese nur bei Zuschlagserhalt auf beide Lose gelten solle, so repräsentiert ihr subjektives Verständnis nicht das des durchschnittlichen fachkundigen Bieters, auf den jedoch abzustellen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2018 VII Verg 17/17).