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   VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20   

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https://dejure.org/2020,8323
VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20 (https://dejure.org/2020,8323)
VK Bund, Entscheidung vom 10.03.2020 - VK 2-09/20 (https://dejure.org/2020,8323)
VK Bund, Entscheidung vom 10. März 2020 - VK 2-09/20 (https://dejure.org/2020,8323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuausschreibung bei unveränderter Beschaffungsabsicht zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fragen und Antworten sind allen Bietern mitzuteilen! (VPR 2020, 138)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fragen und Antworten sind an alle Bieter weiterzuleiten! (IBR 2020, 304)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20
    Bei dieser Sachlage - einer Neuausschreibung bei unveränderter Beschaffungsabsicht - ist eine Aufhebung des Vergabeverfahrens nur dann zulässig, wenn ein Aufhebungsgrund gemäß § 17 EU Abs. 1 VOB/A vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2011 - X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - Verg 29/14 m.w.N. und 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Dezember 2016, VK 2 - 125/16).

    Auch eine bereits erfolgte Submission schließt eine solche Fehlerkorrektur nicht aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - VII-Verg 29/14 m.w.N.).

    Dabei unterliegt dieser allerdings den vergaberechtlichen Geboten der Transparenz und der Gleichbehandlung im Wettbewerb (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2015 - VII-Verg 29/14).

    Im vorliegenden Fall beziehen sich die Vergaberechtsverstöße auf ein qualitatives Wertungskriterium in einem komplexen Bauauftrag und nicht lediglich auf einzelne, isoliert neu kalkulierbare Preispositionen, bei denen eine Beschränkung auf teilweise Aufhebung sachgerecht sein kann (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2015 - VII-Verg 29/14).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20
    Bei dieser Sachlage - einer Neuausschreibung bei unveränderter Beschaffungsabsicht - ist eine Aufhebung des Vergabeverfahrens nur dann zulässig, wenn ein Aufhebungsgrund gemäß § 17 EU Abs. 1 VOB/A vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2011 - X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - Verg 29/14 m.w.N. und 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Dezember 2016, VK 2 - 125/16).

    Maßgeblich für das Verständnis ist dabei der objektive Empfängerhorizont des von der Ausschreibung adressierten Bieterkreises entsprechend fachkundiger Unternehmen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2012 - X ZR 108/10 m.w.N.).

  • VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-05/20

    Vergaberechtskonforme Aufhebung zwecks Korrektur eigener Fehler bei

    Auszug aus VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20
    Nun vertreten beide Bieter in jeweils gesonderten Nachprüfungsverfahren (s.a. VK 2 - 5/20) zwar gleichermaßen, dass die Vorgaben für das Zuschlagsunterkriterium klar und eindeutig seien und eine Auslegung aus Sicht eines fachkundigen Bieters allein ihr Verständnis zulasse; allerdings geht jedes Unternehmen von einem inhaltlich entgegengesetzten Verständnis aus.
  • VK Bund, 13.12.2016 - VK 2-125/16

    Unberechtigte Zurückversetzung des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber

    Auszug aus VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20
    Bei dieser Sachlage - einer Neuausschreibung bei unveränderter Beschaffungsabsicht - ist eine Aufhebung des Vergabeverfahrens nur dann zulässig, wenn ein Aufhebungsgrund gemäß § 17 EU Abs. 1 VOB/A vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2011 - X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - Verg 29/14 m.w.N. und 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Dezember 2016, VK 2 - 125/16).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04

    Aufhebung einer VOL/A-Ausschreibung rechtmäßig?

    Auszug aus VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20
    Damit wird das Vergabeverfahren - anders als bei einer wirksamen Zuschlagserteilung - aber nicht irreversibel beendet (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 18. Februar 2003 -, X ZB 43/02 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16. Februar 2005 - Verg 72/04).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20
    Damit wird das Vergabeverfahren - anders als bei einer wirksamen Zuschlagserteilung - aber nicht irreversibel beendet (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 18. Februar 2003 -, X ZB 43/02 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16. Februar 2005 - Verg 72/04).
  • VK Bund, 27.01.2017 - VK 2-131/16

    Veröffentlichungspflicht von Bieterfragen, Pflicht zur Verlängerung der

    Auszug aus VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20
    Eine lediglich bilateral erfolgte Beantwortung von solchen Bieterfragen, bei denen eine Relevanz für die Angebotserstellung jedenfalls nicht gänzlich auszuschließen ist, stellt per se einen schwerwiegenden Vergabefehler dar (ausführlich zum Thema der Beantwortung von Bieterfragen Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 27. Januar 2017 - VK 2-131/16).
  • VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22

    Aufhebung des Vergabeverfahrens; Rechtsunsicherheit aufgrund einer Bieterrüge als

    Dies bedeutet materiell die Aufhebung der Ausschreibung und den Beginn einer neuen Ausschreibung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 10.03.2020, VK 2-9/20).
  • VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-05/20
    Nun vertreten beide Bieter in jeweils gesonderten Nachprüfungsverfahren (s.a. VK 2 - 9/20) zwar gleichermaßen, dass die Vorgaben für das Zuschlagsunterkriterium klar und eindeutig seien und eine Auslegung aus Sicht eines fachkundigen Bieters allein ihr Verständnis zulasse; allerdings geht jedes Unternehmen von einem inhaltlich entgegengesetzten Verständnis aus.
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