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   VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19   

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https://dejure.org/2019,7258
VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19 (https://dejure.org/2019,7258)
VK Bund, Entscheidung vom 11.03.2019 - VK 1-05/19 (https://dejure.org/2019,7258)
VK Bund, Entscheidung vom 11. März 2019 - VK 1-05/19 (https://dejure.org/2019,7258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter muss Planfeststellungsbeschluss nicht gegenlesen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    Ob eine unzulässige Änderung vorliegt, ist anhand einer Auslegung der Leistungsbeschreibung einerseits und des Angebots andererseits aus objektiver Sicht der potenziellen Bieter, also branchenkundiger und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauter Empfänger festzustellen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10).

    Ob von einer solchen Unverbindlichkeit des Bauzeitenplans auszugehen war, ist anhand der Leistungsbeschreibung zu ermitteln und aus objektiver Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Bieters auszulegen, §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009, VII- Verg 09/09).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    Der Auftraggeber (die Vergabestelle) muss vor der Ausschreibung alle rechtlichen - privat- oder öffentlich-rechtlichen - Voraussetzungen dafür schaffen, dass mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der in den Vergabeunterlagen angegebenen Fristen begonnen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2013, VII-Verg 20/13).

    Im Vergabenachprüfungsverfahren ist generell kein "In-sich"- Prozess über die Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsentscheidungen zu führen, deren Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplex gelagert ist, einen besonderen Sachverstand erfordert und deshalb nicht ohne Grund den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2013, VII-Verg 20/13 unter Verweis auf Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12 - zur Überprüfung von Kartellrechtsverstößen im Vergabenachprüfungsverfahren).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05; Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Oktober 2018, VII-Verg 45/17).
  • OLG München, 17.09.2007 - Verg 10/07

    Keine konforme Leistung - Ausschluss!

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    So können etwa Zweifelsfragen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts des Angebots aufgrund von missverständlichen Äußerungen des Bieters bestehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. September 2007, Verg 10/07).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    Ob von einer solchen Unverbindlichkeit des Bauzeitenplans auszugehen war, ist anhand der Leistungsbeschreibung zu ermitteln und aus objektiver Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Bieters auszulegen, §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009, VII- Verg 09/09).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05; Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    Im Vergabenachprüfungsverfahren ist generell kein "In-sich"- Prozess über die Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsentscheidungen zu führen, deren Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplex gelagert ist, einen besonderen Sachverstand erfordert und deshalb nicht ohne Grund den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2013, VII-Verg 20/13 unter Verweis auf Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12 - zur Überprüfung von Kartellrechtsverstößen im Vergabenachprüfungsverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Bund, 11.03.2019 - VK 1-05/19
    In der Regel sind für die Rügepräklusion nur auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhende und ins Auge fallende auftragsbezogene Rechtsverstöße in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 54/17).
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