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   VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16   

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https://dejure.org/2016,29079
VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16 (https://dejure.org/2016,29079)
VK Bund, Entscheidung vom 11.05.2016 - VK 1-22/16 (https://dejure.org/2016,29079)
VK Bund, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - VK 1-22/16 (https://dejure.org/2016,29079)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VK Westfalen, 19.04.2016 - VK 1-12/16
    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Nachdem die Antragstellerin (ASt), die nicht für den Zuschlag vorgesehen war, am 10. Februar 2016 ein Nachprüfungsverfahren einleitete, insbesondere weil der von diesem Vergabeverfahren erfasste Warenkorb zu unbestimmt sei (Az. VK 1-12/16), hob die Ag diese Ausschreibung am 11. Februar 2016 auf und kündigte eine Überarbeitung der Vergabeunterlagen an.
  • VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung mit Flüssiggas

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Bei der Ag handelt es sich unstreitig um einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB, weil sie von der [...] getragen wird, die ihrerseits als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB ist (2. VK Bund, Beschluss vom 20. Februar 2015, VK 2 - 3/15).
  • VK Bund, 12.01.2015 - VK 1-104/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Eine unzutreffende Bezeichnung des Antragsgegners schadet jedoch nicht, wenn nach den Gesamtumständen erkennbar ist, gegen wen sich der Antrag richtet (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 12. Januar 2015, VK 1- 104/14 m.w.N.).
  • VK Bund, 12.11.2012 - VK 1-109/12

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Doch selbst wenn der Abschluss eines Interimsvertrags dringlich gewesen wäre i.S.d. o.g. Vorschriften hätte die Ag diesen nicht unmittelbar mit der Bg abschließen dürfen, sondern hätte wegen § 97 Abs. 1 GWB einen Vergabewettbewerb herstellen müssen (1. VK Bund, Beschluss vom 12. November 2012, VK 1-109/12).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Auch der Umstand, dass die Anzahl der aufgrund der von der Bg vermittelten Lieferverträge abrufberechtigten Krankenhäuser ungewiss sein kann und der von den Krankenhäusern über die hier beschaffte Einkaufsdienstleistung abgerufene Umfang des zu liefernden Krankenhausbedarfs unsicher ist, ist eine Ungewissheit des in Aussicht genommenen Auftragsvolumens, die so jeder Rahmenvereinbarung wesenseigen ist und dazu führt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung gemäß § 4 EG Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 8 EG VOL/A nur entsprechend eingeschränkt gelten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12, und vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Wenn die Vergabekammer die Unwirksamkeit dieses Vertrags feststellt, besteht daher die Aussicht, dass die ASt den entsprechenden Auftrag bei einer von der Ag möglicherweise beabsichtigten Neuvergabe doch noch erlangt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Auch der Umstand, dass die Anzahl der aufgrund der von der Bg vermittelten Lieferverträge abrufberechtigten Krankenhäuser ungewiss sein kann und der von den Krankenhäusern über die hier beschaffte Einkaufsdienstleistung abgerufene Umfang des zu liefernden Krankenhausbedarfs unsicher ist, ist eine Ungewissheit des in Aussicht genommenen Auftragsvolumens, die so jeder Rahmenvereinbarung wesenseigen ist und dazu führt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung gemäß § 4 EG Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 8 EG VOL/A nur entsprechend eingeschränkt gelten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12, und vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Hierzu ist zunächst vorauszuschicken, dass solche Ausnahmeregelungen von der förmlichen Vergabe eines öffentlichen Auftrags eng auszulegen sind, weil sie den Bieterwettbewerb einengen (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Rs. C-275/08 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 46/08); die Darlegungslast obliegt insoweit dem öffentlichen Auftraggeber (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - Verg 41/07

    Rechtsnatur von Stundenrichtwerten bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    Da Anlass für diese Rüge reines Hörensagen war, bestand ohnehin noch nicht einmal eine Rügeobliegenheit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Februar 2008, VII-Verg 41/07).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16
    26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OLG München, 24.03.2021 - Verg 12/20

    Vergabeverfahren: "Warenkorb" ist kein zulässiges Zuschlagskriterium

    Ohnehin dürfte in der Vergangenheit tendenziell der Beitritt eines öffentlichen Auftraggebers zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen ohne die gebotene europaweite Ausschreibung erfolgt sein (vgl. VK Bund vom 11.05.2016, VK 1-22/16 und VK Westfalen vom 12.03.2020, VK 1-1/20).
  • VK Sachsen, 27.05.2021 - 1/SVK/004-21

    Ist eine Unikliniken "gehörende" Einkaufs-GmbH ein öffentlicher Auftraggeber?

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Zahlungen der ### an die Beigeladene für von der Auftraggeberin getätigte Bestellungen bei den Rahmenvertragspartnern der ### im Rahmen der Bestimmung des Schwellenwertes Berücksichtigung finden müssen (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 - Verg 12/20 -, und VK Bund, Beschluss vom 11.05.2016 - VK 1-22/16 -).
  • VK Westfalen, 12.03.2020 - VK 1-1/20

    Höhe des Auftragswerts bei gemischten Aufträgen?

    Erfasst wird somit jede geldwerte Leistung, die dem öffentlichen Auftraggeber zugerechnet werden kann; auf die Zahlung eines konkreten Geldbetrags zwischen den Vertragspartnern kommt es nicht an, Hüttinger, in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar zum GWB, 3. Auflage, § 103 Rn. 94 ff. Die Vergütung der Leistungen kann somit auch in Form eines Rückvergütungs- oder Bonussystems erfolgen, so VK Bund, Beschluss vom 11.05.2016, VK 1- 22/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007, Verg 51/07.
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