Rechtsprechung
VK Bund, 11.06.2021 - VK 2-53/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann wurde eine Referenzleistungen "ausgeführt"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber dürfen sich auf das Leistungsversprechen eines Bieters verlassen, sie müssen nicht gesondert nachprüfen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens …
Auszug aus VK Bund, 11.06.2021 - VK 2-53/21
Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren bedarf einer einzelfallgerechten Betrachtung, abstellend auf den Zeitpunkt der Hinzuziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; vgl. ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021, VII-Verg 33/20 sowie Beschluss vom 10. März 2021, VII-Verg 45/20).Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Bg war notwendig, § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB, § 80 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2 VwVfG (Bund), da das Nachprüfungsverfahren Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten der Bg als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
- VK Sachsen-Anhalt, 05.08.2020 - 3 VK LSA 27/20
Vergabeverfahren: Nachforderung bei einem Eignungsnachweis der Präqualifikation
Auszug aus VK Bund, 11.06.2021 - VK 2-53/21
Eine Nachforderung der Nachweise nach § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A scheide aus, wofür die Ag auf Entscheidungen der VK Hamburg vom 3. Januar 2020 (60.29-319/2019.005) und VK Sachsen-Anhalt vom 5. August 2020 (3 VK LSA 27/20) Bezug nimmt.