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   VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15   

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https://dejure.org/2016,28434
VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15 (https://dejure.org/2016,28434)
VK Bund, Entscheidung vom 12.08.2016 - VK 1-56/15 (https://dejure.org/2016,28434)
VK Bund, Entscheidung vom 12. August 2016 - VK 1-56/15 (https://dejure.org/2016,28434)
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    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Auszug aus VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15
    Aufgrund einer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Verfahren VII-Verg 13/14 (Beschluss vom 13. August 2014), die eine vergleichbare Ausschreibungskonstellation (sog. "Open-House-Modell") zum Gegenstand hatte, wurde die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB durch Verfügung des Vorsitzenden vom 28. Mai 2015 zunächst bis zum 30. September 2015 einschließlich verlängert; mit weiteren Verfügungen des Vorsitzenden vom 25. September 2015, 29. Januar 2016, 28. April 2016 sowie 26. Juli 2016 wurde die Entscheidungsfrist bis zum 31. Januar 2016, 30. April 2016, 31. Juli 2016 und schließlich bis zum 15. August 2016 verlängert.

    Mithin seien die Anforderungen des EuGH und der nationalen Obergerichte an ein Open-House-Vertragssystem eindeutig erfüllt; dies gelte insbesondere für die vom OLG Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 13. August 2014 (VII-Verg 13/14) aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen.

    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
    Auszug aus VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15
    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Dies ist insbesondere nicht - anders als die ASt meint - der Randziffer 46 des Urteils des EuGH vom 2. Juni 2016 (Rs. C-410/14) zu entnehmen.

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-50/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

    Auszug aus VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15
    \u0095 "Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff [...]" - EU-Bekanntmachungs-Nr.: [...] (VK 1-50/15).

    Die Vergabekammer hat die Nachprüfungsanträge jeweils am 13. Mai 2015 der Ag unter den Aktenzeichen VK 1 - 42/15, VK 1 - 44/15, VK 1 - 46/15, VK 1 - 48/15, VK 1 - 50/15, VK 1 - 52/15, VK 1 - 54/15, VK 1 - 56/15, VK 1 - 58/15 und VK 1 - 60/15 übermittelt.

    Mit Verbindungsbeschluss vom 21. Mai 2015 wurden die Verfahren VK 1-42/15, VK 1-44/15, VK 1-46/15, VK 1-48/15, VK 1-50/15, VK 1-52/15, VK 1-54/15, VK 1-56/15, VK 1-58/15 und VK 1-60/15 unter dem Aktenzeichen VK 1-42/15 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

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