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   VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18   

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https://dejure.org/2018,4611
VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18 (https://dejure.org/2018,4611)
VK Bund, Entscheidung vom 13.02.2018 - VK 2-05/18 (https://dejure.org/2018,4611)
VK Bund, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - VK 2-05/18 (https://dejure.org/2018,4611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Hilfsmittelausschreibung: Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig bei qualitativen Standards in der Leistungsbeschreibung; Sonntagshotline vereinbar mit ArbZG; keine Notwendigkeit der Angabe von Erst- und Folgeversorgung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Hilfsmittelausschreibung: Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig bei qualitativen Standards in der Leistungsbeschreibung; Sonntagshotline vereinbar mit ArbZG; keine Notwendigkeit der Angabe von Erst- und Folgeversorgung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Qualitative Kriterien berücksichtigt: Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig? (VPR 2018, 1024)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    Dieser Ausnahmetatbestand ist hinreichend weit gefasst und daher auch dementsprechend weit auszulegen, um all die Tätigkeiten zu erfassen, die aus Gründen eines spezifischen Rechtsgüterschutzes kurzfristig erforderlich sind und deren Aufschub die betroffenen Interesse unverhältnismäßig beeinträchtigen würde (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 26. November 2014, Az.: 6 CN 1/13, Rdnrn. 43-56 (56), worin ausdrücklich ausgeführt wird, dass § 10 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG "weit auszulegen" ist und alle "Dienstleistungen und Tätigkeiten zur Hilfeleistung, wie Schlüsseldienste, Reparaturnotdienste und Sperrannahmedienste der Banken- und Kreditkartenunternehmen" erfasst; in diesem Sinne auch Knauff, GewArch 2016, 272 ff. (274) und Wiebauer, NVwZ 2015, 543 ff. (547), der darauf verweist, dass auch "Callcenter der Telefonanbieter zur Beratung und Auftragsannahme bei Störungen", die der hier geforderten Hotline an Sonn- und Feiertagen vergleichbar sind, unter den § 10 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG zu fassen sein dürften).

    Die mündliche Verhandlung hat insofern ergeben, dass im Bundesland [...] bereits im Jahr 2013 eine spezielle ursprüngliche landesrechtliche Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen für Dienstleistungsunternehmen, die mit der Entgegennahme von Aufträgen, der Auskunftserteilung und der Beratung per Telekommunikation befasst sind ("Callcenter"-Klausel) aufgehoben wurde (vgl. zu allem: BVerwG, Urteil vom 26. November 2014, a.a.O. zur alten Fassung des [...]).

  • VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung mit Flüssiggas

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    So ist beispielsweise geschuldet, bei der Patientenversorgung mit Flüssigsauerstoff die aus der ärztlichen Verordnung erkennbare sog. "Flow-Rate" ("high flow", "low flow" etc.), d.h. die patientenindividuell benötigte Menge an Sauerstoff anzugeben, denn davon hängt die Wiederbefüllungsrate ab, also neben der zu liefernden Menge insbesondere auch die Anzahl der erforderlich werdenden Anfahrten beim Patienten zwecks Wiederauffüllen der Sauerstoffflaschen, die infolge Transport- und Personalkosten hierfür unmittelbar kalkulationsrelevant sind (so 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Februar 2015 - VK2-3/15).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04

    Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    Dennoch kann und hat eine Nachprüfungsinstanz den ihr vorliegenden Stand der Vergabeunterlagen darauf zu überprüfen, ob offenkundige Widersprüche zu außervergaberechtlichen Vorschriften wie hier dem ArbZG existieren, die vom Bieter offensichtlich eine unmögliche Leistung abverlangen und daher unverhältnismäßig wären (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2005, Az.: Verg 91/04, sub Ziff. II.3 der Beschlussausfertigung, zur Frage der Prognose des öffentlichen Auftraggebers bei der Eignungsprüfung in einem Vergabeverfahren im Hinblick auf patentrechtliche Vorfragen).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 27/08

    Zur Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahrens - Unzulässigkeit eines

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    Das genügt hier für ihre Antragsbefugnis (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2009, Az.: VII Verg 27/09 sowie Beschluss vom 14. Mai 2008, Az.: VII Verg 27/08).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    Das genügt hier für ihre Antragsbefugnis (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2009, Az.: VII Verg 27/09 sowie Beschluss vom 14. Mai 2008, Az.: VII Verg 27/08).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 57/11

    Rabattverträge für Arzneimittel sind möglich

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    Nach § 103 Abs. 5 S. 2 GWB sind aber die Vorschriften für öffentliche Aufträge auf Rahmenvereinbarungen entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist (vgl. zu diesen Zusammenhängen auf Basis des früheren Rechts, das noch keine explizite Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Rahmenvereinbarung vorsah, bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 - Verg 57/11).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 99/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung im

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    Kalkulationsgrundlagen für die Bieter sind hier nämlich diese Erfahrungen aus früheren Beschaffungen, gegebenenfalls ergänzt um eine Abschätzung der Folgewirkungen von zwischenzeitlich eingetretenen oder zukünftig eintretenden Änderungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 99/11).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18
    Die hieraus resultierenden Kalkulationsunsicherheiten sind daher unvermeidbar und folglich haben die Bieter diese hinzunehmen, denn ansonsten wäre eine Vergabe von Rahmenvereinbarungen unmöglich (so bereits grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2013 - Verg 44/12), was gerade im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gilt.
  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 2-14/18

    Hilfsmittelausschreibung; Qualitätskriterien

    Es ist daher nicht ersichtlich, dass dies nicht auch für die speziell für die Beschaffung von Hilfsmitteln geschaffene vergabeverfahrensrechtliche Regelung des § 127 Abs. 1b SGB V gelten soll (vgl. Vergabekammern des Bundes, VK 2 - 5/18, Beschluss vom 13. Februar 2018, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 7. Dezember 2017 und VK 1 - 161/17, Beschluss vom 15. Februar 2018).
  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18

    Rechtsweg und Zuständigkeit bei Ausschreibungsvertrag im Bereich der

    Die Entscheidung der 2. Vergabekammer Bund (vom 13.02.2018, Az.: VK 2-5/18) lässt eine ausführliche Auseinandersetzung mit der vorliegend nicht streitigen Regelung des § 127 Abs. 1b) SGB V erkennen.
  • LSG Bayern, 20.03.2018 - L 5 KR 81/18

    Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Fragen der Zweckmäßigkeit einer

    Die Entscheidung der 2. Vergabekammer Bund (vom 13.02.2018, Az.: VK 2-5/18) lässt eine ausführliche Auseinandersetzung mit der vorliegend nicht streitigen Regelung des § 127 Abs. 1b) SGB V erkennen.
  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

    Es ist daher nicht ersichtlich, dass dies nicht auch für die speziell für die Beschaffung von Hilfsmitteln geschaffene vergabeverfahrensrechtliche Regelung des § 127 Abs. 1b SGB V gelten soll (vgl. Vergabekammern des Bundes, VK 2 - 14/18, Beschluss vom 14. März 2018; VK 2 - 5/18, Beschluss vom 13. Februar 2018; VK 1 - 161/17, Beschluss vom 15. Februar 2018).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2018 - Verg 16/18

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Februar 2018 (VK 2 - 5/18) ist gegenstandslos und das Beschwerdeverfahren beendet, nachdem die Antragstellerin den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.
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