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   VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18   

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https://dejure.org/2019,2829
VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18 (https://dejure.org/2019,2829)
VK Bund, Entscheidung vom 13.02.2019 - VK 2-118/18 (https://dejure.org/2019,2829)
VK Bund, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - VK 2-118/18 (https://dejure.org/2019,2829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber kann zu hohe Vorgaben nachträglich absenken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auskömmlichkeitsprüfung auch ohne Aufklärung beim Bieter möglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber kann zu hohe Vorgaben nachträglich absenken! (VPR 2019, 107)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 622
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    bb) Was die von der ASt eingeforderte Preisprüfung in Bezug auf das Angebot der Bg anbelangt, so kann offen bleiben, ob der Preisabstand zwischen diesem Angebot und dem preislich folgenden Angebot der ASt eine sog. "Aufgreifschwelle" überschreitet, für die im Regelfall ein 20 %-iger Abstand angenommen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2017 - Verg 17/17).

    Denn aus dem Überschreiten einer Aufgreifschwelle ergibt sich zunächst nur die Verpflichtung eines Auftraggebers, in die Preisprüfung einzutreten, die dann nicht optional ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2017, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 40/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Fristverlängerung nach wesentlichen Änderungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - Verg 40/17).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    So darf beispielweise "die Bewertungsmethode bei Bedarf auch noch nachträglich an die Umstände des Einzelfalls" angepasst werden, wenn hierdurch keine Veränderung der Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung bewirkt wird (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2018 - Verg 3/18 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-6/15 - Dimarso).
  • VK Bund, 10.08.2018 - VK 2-62/18

    Elektronisch einzureichender Bauablaufplan; Bewertung; Differenzierung zwischen

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Das Bemühen eines Auftraggebers in einem komplexen Auftrag, der technisch gleichzeitig ein Novum darstellt, muss dahin gehen, den Angebotsinhalt in der Sache aufzuklären; der Darstellung bzw. Nachweisführung als solcher kommt nur eine den Inhalt vermittelnde Funktion zu, so dass den Bewerbungsbedingungen auf S. 49, wo für die Prüfung des Erfüllungsgrads u.a. auf die "Fehlende sprachliche Klarheit im Hinblick auf die Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Darstellung" abgestellt wird, unter Ausnahme von Extremfällen nicht gefolgt werden kann (vgl. zu einer ähnlichen Problematik der unzulässigen Bewertung der Darstellung eines Bauablaufplans anstelle der gebotenen Bewertung des tatsächlich vorgesehenen Bauablaufs 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 10. August 2018 - VK 2- 62/18).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Eine Aufklärung ist vorrangig vor dem Ausschluss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/16) und hier war die Aufklärung über die im Vergleich zum Aufklärungsersuchen der Ag vom 4. Dezember 2018 verbliebenen wenigen Punkte, die aus Sicht der Ag noch nicht plausibel und widerspruchsfrei dargelegt worden waren, noch nicht hinreichend erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 33/17

    Auslegung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Im Rahmen der Antragsbefugnis, der lediglich die Funktion eines groben Filters zur Aussonderung solcher Fälle zukommt, die bezüglich einer Zuschlagschance eindeutig aussichtslos sind, ist aber ausschließlich auf den Sachvortrag des jeweiligen Antragstellers abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - VII-Verg 33/17).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Ein Aufklärungsverlangen beim Bieter ist aber nicht in jedem Fall erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn der Auftraggeber aufgrund anderweit gesicherter Erkenntnisse zu der beanstandungsfreien Feststellung gelangt, das Angebot des Bieters sei nicht ungewöhnlich niedrig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - Verg 8/17).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Bei - wie hier - festgestelltem Verstoß gegen Vergaberecht ist ein Nachprüfungsantrag nur dann unbegründet, wenn gänzlich auszuschließen ist, dass es durch den Verstoß gegen Vergaberecht zu einer Beeinträchtigung der Auftragschancen des jeweiligen Antragstellers gekommen ist (so zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2018, VII-Verg 39/17 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Dies deckt sich auch mit der Überlegung, dass ein Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens gehalten ist, mögliche Fehler oder unzweckmäßige Vorgaben zu korrigieren (vgl. allgemein zur Änderungsbefugnis des öffentlichen Auftraggebers im laufenden Vergabeverfahren in Bezug auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - Verg 7/16).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18
    Die Norm des § 60 VgV ist ohne weitere Voraussetzungen drittschützend (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16), so dass die ASt sich hierauf berufen kann.
  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

  • VK Bund, 27.01.2017 - VK 2-131/16

    Veröffentlichungspflicht von Bieterfragen, Pflicht zur Verlängerung der

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 35/18

    Europaweite Ausschreibung eines Auftrags im offenen Verfahren

  • VK Bund, 27.05.2019 - VK 2-24/19

    Keine Rechtsverletzung bei fehlender Zuschlagschance; Zuschlagsverbot;

    Die Antragstellerin (ASt) stellte am 28. Dezember 2018 einen ersten Nachprüfungsantrag, der bei der 2. Vergabekammer des Bundes unter dem Aktenzeichen VK 2-118/18 geführt wurde.

    Wie bereits dargelegt, gilt dies sogar für den fiktiven Fall des vollen Erhalts der qualitativen Wertungspunkte auf ihr Angebot bei 0 Qualitätspunkten für das Angebot der Bg. Dass diese Konstellation höchst hypothetisch bzw. unrealistisch ist, ergibt sich schon aus den Einlassungen der ASt in der im Verfahren VK 2-118/18 durchgeführten mündlichen Verhandlung, wonach sie in ihrem Angebot an manchen Stellen zugunsten eines besseren Preises bewusst auf die Erzielung von Qualitätspunkten verzichtet habe.

    Dass die Ag als Herrin ihres eigenen Vergabeverfahrens ihre Anforderungen an die Finanzierungskonzepte und Finanzierungsnachweise in jedem Stadium des Verfahrens, auch noch bei der Wertung der finalen Angebote abändern durfte, hat die Vergabekammer bereits mit Beschluss vom 13. Februar 2019 im Verfahren VK 2- 118/18 entschieden (vgl. dazu auch schon BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - VII-Verg 7/16; Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14).

    Da es immer um denselben Auftrag geht, ist es egal, aus welchem Verfahren das Zuschlagsverbot rührt; ein zusätzliches Zuschlagsverbot im Verfahren VK 2-118/18, das beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig ist, hätte keinen Mehrwert für die ASt.

    Da die ASt mit der vorliegenden Entscheidung vollumfänglich unterliegt, bestehen anders als im Verfahren VK 2-118/18, wo die ASt vollumfänglich obsiegt hat, auch keine Zweifel in Bezug auf ihre Beschwer.

  • VK Bund, 10.07.2019 - VK 2-40/19

    Abweichen von den Vergabeunterlagen; 0 Euro Preisangaben; Aufrechnugsklausel

    aufgefordert worden war, vergaberechtswidrig (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Februar 2019 - VK 2-118/18).
  • VK Bund, 13.11.2019 - VK 2-82/19

    Unklarheit der Leistungsbeschreibung bei nicht auf dem Markt verfügbaren Produkt;

    Beschluss vom 13. Februar 2019, VK2-118/18).
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