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   VK Bund, 13.11.2017 - VK 1-117/17   

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https://dejure.org/2017,50252
VK Bund, 13.11.2017 - VK 1-117/17 (https://dejure.org/2017,50252)
VK Bund, Entscheidung vom 13.11.2017 - VK 1-117/17 (https://dejure.org/2017,50252)
VK Bund, Entscheidung vom 13. November 2017 - VK 1-117/17 (https://dejure.org/2017,50252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beim Teilnahmewettbewerb kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Vergaberechtsverstöße können bei zweistufigen Vergabeverfahren bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Vergaberechtsverstöße können bei zweistufigen Vergabeverfahren bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beim Teilnahmewettbewerb kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden! (VPR 2018, 1035)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 13.11.2017 - VK 1-117/17
    Dies reicht grundsätzlich für die Annahme einer hinreichenden ex-ante-Transparenz für die Bieter in Bezug auf die Bewertungsmethode aus (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).

    Eine exakte Vorhersehbarkeit der Höhe der Bepunktung ist für eine § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB genügende Transparenz nicht (mehr) erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 13.11.2017 - VK 1-117/17
    Dies reicht grundsätzlich für die Annahme einer hinreichenden ex-ante-Transparenz für die Bieter in Bezug auf die Bewertungsmethode aus (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).

    Eine exakte Vorhersehbarkeit der Höhe der Bepunktung ist für eine § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB genügende Transparenz nicht (mehr) erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.11.2017 - VK 1-117/17 - wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Aber auch im Rahmen von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB, der die "in der Bekanntmachung benannte Frist" in Bezug nimmt, ist die - auch hier im Wege der Bekanntmachung - verlängerte und nicht die zunächst bekanntgemachte Frist maßgeblich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2017, VII-Verg 76/08; Dicks in: Ziekow/Völlink, § 160 GWB, Rn. 51); etwas anderes erscheint auch mit Blick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes und der Eigenschaft des § 160 Abs. 3 GWB als Ausnahmeregelung nicht vertretbar (vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 13. November 2017, VK 1-117/17).
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