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   VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18   

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VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18 (https://dejure.org/2018,4128)
VK Bund, Entscheidung vom 14.02.2018 - VK 2-02/18 (https://dejure.org/2018,4128)
VK Bund, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - VK 2-02/18 (https://dejure.org/2018,4128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber kann auch "riskante" Leistungen ausschreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsrisiken für den Bieter erkennbar: Angebotskalkulation nicht unzumutbar! (VPR 2018, 153)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    a) Soweit sich die ASt für ihren Angriff auf die vertraglichen Regelungen des § 26 auf die Rechtsfigur des ungewöhnlichen Wagnisses beruft, ist zunächst festzuhalten, dass das früher in der VOL/A-EG bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf Bieter/Auftragnehmer bereits mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012- Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2012, 1 Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013, 1 Verg 6/12) und auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren hat.

    Auch gibt es kein gesetzliches Verbot, bestimmte Vertragsrisiken, selbst wenn sie gewichtig und nach dem Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs - wie etwa das Verwendungsrisiko - prinzipiell vom Auftraggeber zu tragen sind, zumindest teilweise auf den Auftragnehmer zu verlagern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14).

    Hinzu kommt, dass die vorliegende Ausschreibung einen funktionalen Charakter in Bezug auf die an die Bieter gestellten Anforderungen aufweist, was den Grad der Bestimmtheit zusätzlich reduziert (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 7/13 m.w.N.; Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    a) Soweit sich die ASt für ihren Angriff auf die vertraglichen Regelungen des § 26 auf die Rechtsfigur des ungewöhnlichen Wagnisses beruft, ist zunächst festzuhalten, dass das früher in der VOL/A-EG bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf Bieter/Auftragnehmer bereits mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012- Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2012, 1 Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013, 1 Verg 6/12) und auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren hat.

    Schon seit der Reform 2009 hat sich in den zitierten Entscheidungen daher die Meinung durchgesetzt, die Vergabenachprüfungsinstanzen könnten lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden (vgl. dazu im Einzelnen u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, unterschiedliche Akzentuierung: OLG Dresden, Beschlüsse vom 2. August 2011, Verg 4/11 und vom 28. November 2013, Verg 6/13; OLG Jena, Beschluss vom 22. August 2011, 9 Verg 2/11).

    Diese Prüfung ergibt im vorliegenden Fall, dass die Grenze der Zumutbarkeit, auch vor dem Hintergrund der Nachfragemacht der Ag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11) und unter Berücksichtigung der einzukalkulierenden Vorhaltekosten für die Bieter aus Sicht der Kammer nicht überschritten ist.

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Der ASt kann hier nicht gefolgt werden, denn es liegt einmal in der Natur von Rahmenvereinbarungen, dass sie mit Unsicherheiten hinsichtlich des letztendlich als Einzelabruf vom Auftraggeber abgenommenen Volumens belastet sind und dass diese Unsicherheiten nicht allein vom Auftraggeber zu tragen sind, sondern auch von den Bietern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2013, Verg 44/12).

    a) Soweit sich die ASt für ihren Angriff auf die vertraglichen Regelungen des § 26 auf die Rechtsfigur des ungewöhnlichen Wagnisses beruft, ist zunächst festzuhalten, dass das früher in der VOL/A-EG bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf Bieter/Auftragnehmer bereits mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012- Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2012, 1 Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013, 1 Verg 6/12) und auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren hat.

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2009 - Verg 19/09

    Rahmenvertrag über betriebl. Qualifizierung von Behinderten zulässig?

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Des Weiteren liegen umfangreiche Erfahrungen aus früheren Maßnahmen vor, aus denen insbesondere die ASt als Vorauftragnehmerin entsprechender Maßnahmen ihre unternehmerischen Schlüsse ziehen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 09. Juni 2004, VII-Verg 18/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 77/04; vom 19. Oktober 2006, VII-Verg 39/06; vom 18. November 2009, VII- Verg 19/09).

    Die von der Ag vorliegend verwandte und durch das Einbeziehen des Faktors "sechs Wochen" bei der Berechnung der Mindestvergütung nur leicht modifizierte Vergütungssystematik auf der Basis einer 70 %igen Mindestvergütung ist im Übrigen von der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2009, VII-Verg 19/09; Beschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 91/11 bei einer 60 %igen Mindestvergütung) anerkannt.

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Hinzu kommt, dass die vorliegende Ausschreibung einen funktionalen Charakter in Bezug auf die an die Bieter gestellten Anforderungen aufweist, was den Grad der Bestimmtheit zusätzlich reduziert (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 7/13 m.w.N.; Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 91/11

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Die von der Ag vorliegend verwandte und durch das Einbeziehen des Faktors "sechs Wochen" bei der Berechnung der Mindestvergütung nur leicht modifizierte Vergütungssystematik auf der Basis einer 70 %igen Mindestvergütung ist im Übrigen von der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2009, VII-Verg 19/09; Beschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 91/11 bei einer 60 %igen Mindestvergütung) anerkannt.
  • VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11

    Maßnahmenkombination Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz nach

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Sie verweist insofern auf den aus ihrer Sicht gleichgelagerten Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 12. Oktober 2011, VK 2 - 115/11.
  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Angesichts der geringen an die Antragsbefugnis zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, sowie BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 m.w.N.) ist es in diesem Rahmen ausreichend, dass sich die ASt darauf beruft, an der Abgabe eines wettbewerblich aussichtsreicheren bzw. eines mit den Angeboten der anderen Bieter vergleichbaren Angebots gehindert zu werden (mangels entsprechend substantiierten Vortrags des dortigen Antragstellers insoweit anders: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17).
  • OLG Jena, 22.08.2011 - 9 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren für die Ausschreibung "Lieferung von Auftausalz

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Schon seit der Reform 2009 hat sich in den zitierten Entscheidungen daher die Meinung durchgesetzt, die Vergabenachprüfungsinstanzen könnten lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden (vgl. dazu im Einzelnen u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, unterschiedliche Akzentuierung: OLG Dresden, Beschlüsse vom 2. August 2011, Verg 4/11 und vom 28. November 2013, Verg 6/13; OLG Jena, Beschluss vom 22. August 2011, 9 Verg 2/11).
  • BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 311/87

    Abschluss eines Geschäftsübertragungsvertrages - Übernahme eines Busbetriebes -

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
    Schuldrechtlich betrachtet wären auch einseitig verpflichtende Verträge statthaft, die keine Abnahmepflicht des Auftraggebers, sondern lediglich eine Dienstleistungs- oder Lieferverpflichtung des Auftragnehmers vorsehen (BGH, Urteil vom 18. Januar 1989, VIII ZR 311/87, NJW 1990, 1233 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06

    Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den

  • VK Bund, 28.01.2005 - VK 3-221/04

    Ausbildung von IT-Fach- und Funktionspersonal in den Kompetenzzentren

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

  • OLG Naumburg, 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01

    Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 18/04

    Unzulässige Wagnisüberbürdung

  • OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung

  • OLG München, 06.08.2012 - Verg 14/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; "Unverzügliche" Rügepflicht; Behandlung

  • OLG Koblenz, 29.11.2012 - 1 Verg 6/12

    PPK - Öffentlicher Altpapierentsorgungsauftrag: Übernahme einer

  • OLG Dresden, 28.11.2013 - Verg 6/13

    Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

  • VK Bund, 12.01.2021 - VK 1-112/20

    Rahmenvertrag zur Durchführung von Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex)

    Beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 103 Abs. 5 GWB wie der vorliegenden sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung infolge der flexibleren Gestaltung, was Menge und Zeitpunkt des Abrufs der ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen angeht, zudem geringer anzusetzen als bei einer gewöhnlichen Ausschreibung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14. Februar 2018, VK 2 - 2/18).

    Grundsätzlich können Vergabenachprüfungsinstanzen nach Wegfall des Verbots der Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A (Vergaberechtsreform 2009) unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und gegebenenfalls beanstanden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14. Februar 2018, VK 2 - 2/18 unter Verweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11; vgl. auch Trutzel in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 31 VgV Rn. 11 m.w.N.).

    Die abstrakt erforderliche Berücksichtigung von Risikozuschlägen begründet vergaberechtlich für sich betrachtet keine Unzumutbarkeit der Angebotskalkulation (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14. Februar 2018, VK 2 - 2/18).

    Es ist daher zumutbar, dass die Ag den (potentiellen) Differenzbetrag zwischen tatsächlich erbrachter Betreuungsleistung und Mindestvergütung von 70% erst nach Abschluss des Maßnahmejahrs ermittelt und ausgezahlt wird (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14. Februar 2018, VK 2 - 2/18).

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