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   VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18   

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https://dejure.org/2018,4610
VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18 (https://dejure.org/2018,4610)
VK Bund, Entscheidung vom 14.02.2018 - VK 2-03/18 (https://dejure.org/2018,4610)
VK Bund, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - VK 2-03/18 (https://dejure.org/2018,4610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber kann "sein" Risiko auf den Auftragnehmer abwälzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung darf auch gewichtige Risiken für Auftragnehmer vorsehen, wenn zumutbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber kann "sein" Risiko auf den Auftragnehmer abwälzen! (VPR 2018, 152)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber kann "sein" Risiko auf den Auftragnehmer abwälzen! (IBR 2018, 348)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    a) Soweit sich die ASt für ihren Angriff auf die vertraglichen Regelungen des § 26 auf die Rechtsfigur des ungewöhnlichen Wagnisses beruft, ist zunächst festzuhalten, dass das früher in der VOL/A-EG bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf Bieter/Auftragnehmer bereits mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012- Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2012, 1 Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013, 1 Verg 6/12) und auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren hat.

    Auch gibt es kein gesetzliches Verbot, bestimmte Vertragsrisiken, selbst wenn sie gewichtig und nach dem Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs - wie etwa das Verwendungsrisiko - prinzipiell vom Auftraggeber zu tragen sind, zumindest teilweise auf den Auftragnehmer zu verlagern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14).

    Hinzu kommt, dass die vorliegende Ausschreibung einen funktionalen Charakter in Bezug auf die an die Bieter gestellten Anforderungen aufweist, was den Grad der Bestimmtheit zusätzlich reduziert (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 7/13 m.w.N.; Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    a) Soweit sich die ASt für ihren Angriff auf die vertraglichen Regelungen des § 26 auf die Rechtsfigur des ungewöhnlichen Wagnisses beruft, ist zunächst festzuhalten, dass das früher in der VOL/A-EG bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf Bieter/Auftragnehmer bereits mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012- Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2012, 1 Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013, 1 Verg 6/12) und auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren hat.

    Schon seit der Reform 2009 hat sich in den zitierten Entscheidungen daher die Meinung durchgesetzt, die Vergabenachprüfungsinstanzen könnten lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden (vgl. dazu im Einzelnen u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, unterschiedliche Akzentuierung: OLG Dresden, Beschlüsse vom 2. August 2011, Verg 4/11 und vom 28. November 2013, Verg 6/13; OLG Jena, Beschluss vom 22. August 2011, 9 Verg 2/11).

    Diese Prüfung ergibt im vorliegenden Fall, dass die Grenze der Zumutbarkeit, auch vor dem Hintergrund der Nachfragemacht der Ag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11) und unter Berücksichtigung der einzukalkulierenden Vorhaltekosten für die Bieter aus Sicht der Kammer nicht überschritten ist.

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2009 - Verg 19/09

    Rahmenvertrag über betriebl. Qualifizierung von Behinderten zulässig?

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    77/04; vom 19. Oktober 2006, VII-Verg 39/06; vom 18. November 2009, VII- Verg 19/09).

    Die von der Ag vorliegend verwandte und durch das Einbeziehen des Faktors "fünf Wochen" bei der Berechnung der Mindestvergütung nur leicht modifizierte Vergütungssystematik auf der Basis einer 70 %igen Mindestvergütung ist im Übrigen von der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2009, VII-Verg 19/09; Beschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 91/11 bei einer 60 %igen Mindestvergütung) anerkannt.

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    Der ASt kann hier nicht gefolgt werden, denn es liegt einmal in der Natur von Rahmenvereinbarungen, dass sie mit Unsicherheiten hinsichtlich des letztendlich als Einzelabruf vom Auftraggeber abgenommenen Volumens belastet sind und dass diese Unsicherheiten nicht allein vom Auftraggeber zu tragen sind, sondern auch von den Bietern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2013, Verg 44/12).

    a) Soweit sich die ASt für ihren Angriff auf die vertraglichen Regelungen des § 26 auf die Rechtsfigur des ungewöhnlichen Wagnisses beruft, ist zunächst festzuhalten, dass das früher in der VOL/A-EG bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf Bieter/Auftragnehmer bereits mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012- Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2012, 1 Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013, 1 Verg 6/12) und auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren hat.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 18/04

    Unzulässige Wagnisüberbürdung

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    Des Weiteren liegen umfangreiche Erfahrungen aus früheren Maßnahmen vor, aus denen insbesondere die ASt als Vorauftragnehmerin entsprechender Maßnahmen ihre unternehmerischen Schlüsse ziehen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 09. Juni 2004, VII-Verg 18/04; vom 23. März 2005, VII-Verg.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06

    Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    77/04; vom 19. Oktober 2006, VII-Verg 39/06; vom 18. November 2009, VII- Verg 19/09).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 91/11

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    Die von der Ag vorliegend verwandte und durch das Einbeziehen des Faktors "fünf Wochen" bei der Berechnung der Mindestvergütung nur leicht modifizierte Vergütungssystematik auf der Basis einer 70 %igen Mindestvergütung ist im Übrigen von der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2009, VII-Verg 19/09; Beschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 91/11 bei einer 60 %igen Mindestvergütung) anerkannt.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    Hinzu kommt, dass die vorliegende Ausschreibung einen funktionalen Charakter in Bezug auf die an die Bieter gestellten Anforderungen aufweist, was den Grad der Bestimmtheit zusätzlich reduziert (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 7/13 m.w.N.; Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    Angesichts der geringen an die Antragsbefugnis zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, sowie BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 m.w.N.) ist es in diesem Rahmen ausreichend, dass sich die ASt darauf beruft, an der Abgabe eines wettbewerblich aussichtsreicheren bzw. eines mit den Angeboten der anderen Bieter.
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
    Ebenso wenig sind Bieter/Auftragnehmer rechtlich gehindert, ein solches Risiko zu übernehmen (so BGH, Urteil vom 27. Juni 1996, VII ZR 59/95).
  • OLG Naumburg, 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01

    Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes

  • VK Bund, 28.01.2005 - VK 3-221/04

    Ausbildung von IT-Fach- und Funktionspersonal in den Kompetenzzentren

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 311/87

    Abschluss eines Geschäftsübertragungsvertrages - Übernahme eines Busbetriebes -

  • OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung

  • OLG Jena, 22.08.2011 - 9 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren für die Ausschreibung "Lieferung von Auftausalz

  • VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11

    Maßnahmenkombination Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz nach

  • OLG München, 06.08.2012 - Verg 14/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; "Unverzügliche" Rügepflicht; Behandlung

  • OLG Koblenz, 29.11.2012 - 1 Verg 6/12

    PPK - Öffentlicher Altpapierentsorgungsauftrag: Übernahme einer

  • OLG Dresden, 28.11.2013 - Verg 6/13

    Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

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